5,089 Google-Bewertungen Leistung

Alltags- &
Freizeit­assistenz

Assistenz endet nicht an der Wohnungstür. Das Gesetz nennt die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben und die Freizeitgestaltung ausdrücklich als Bereiche, für die Assistenzleistungen erbracht werden (§ 78 Abs. 1 SGB IX). Sie sind damit kein Zusatz, sondern Teil des Anspruchs.

Das Wichtigste in Kürze
  • Freizeit ist ausdrücklich Teil der Leistung. Gemeinschaftliches und kulturelles Leben steht wörtlich im Gesetz (§ 113 Abs. 2 SGB IX).
  • Ein eigener Antrag ist nicht erforderlich. De facto ein Teil der Eingliederungshilfe – beantragt wird die Assistenz als Ganzes.
  • Für dich kostenlos. Der Kostenträger zahlt, wir rechnen direkt mit ihm ab.
  • Auch spontan. Bewilligt werden Stunden, nicht Termine. Wofür du sie einsetzt, entscheidest du.
  • Notwendige Fahrkosten gehören dazu als ergänzende Leistung (§ 78 Abs. 4 SGB IX).
  • Ein Grad der Behinderung ist keine Voraussetzung. Entscheidend ist der Bedarf, nicht der Ausweis.
Für Klienten

Wo Freizeit- und
Alltagsassistenz greift

Der Unterschied zwischen beiden ist keiner des Rechts, sondern des Anlasses. Alltagsassistenz trägt durch den Tag, Freizeitassistenz trägt aus dem Haus. Bewilligt wird beides über denselben Anspruch, und die Assistenzkraft ist oft dieselbe.

Veranstaltungen und Sport

Fußball, Konzert, Kino, Festival. Deine Assistenzkraft fährt mit, schiebt, hält den Platz frei, holt Getränke und hält sich ansonsten heraus. Bei Veranstaltungen mit Merkzeichen B ist die Begleitperson in aller Regel vom Eintritt befreit.

Vereine und Ehrenamt

Chorprobe, Stammtisch, Vorstandssitzung, Training. Regelmäßige Termine sind für die Bedarfsermittlung besonders gut darstellbar, weil sie belegen, dass ohne Assistenz eine feste Teilhabe wegfällt und nicht nur ein einzelner Abend.

Einkaufen und Besorgungen

Wochenmarkt, Drogerie, Paket zur Post, Klamotten anprobieren. Das ist der Bereich, in dem Alltag und Freizeit ineinander übergehen – und der Grund, warum wir beides auf einer Seite erklären statt in zwei Töpfen.

Freunde und Familie

Geburtstag bei der Schwester, Wochenende bei Freunden, Urlaub. Auch mehrtägige Begleitung ist möglich, wenn der Bedarf sie hergibt. Sag uns früh Bescheid, dann stimmen wir die Dienstplanung darauf ab – auch über Nacht.

Der ganz normale Tag

Aufstehen, Frühstück, Post öffnen, Termine sortieren, kochen, Wäsche. Alltagsassistenz ist das Fundament: Sie hält den Tag am Laufen, damit abends überhaupt Kraft für anderes bleibt. Beides zusammen ergibt eine Bewilligung, nicht zwei.

Spontan statt geplant

Bewilligt wird ein Stundenkontingent, kein Terminkalender. Wenn du am Freitagnachmittag beschließt, doch ins Stadion zu wollen, musst du das mit niemandem abstimmen außer mit deinem Team.

250+Assistenzkräftetäglich im Einsatz
24/7Erreichbarfür Klienten
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Der Unterschied

Freizeitassistenz oder
Begleitservice?

Die Begriffe werden häufig gleichgesetzt, bezeichnen aber Verschiedenes. Ein Begleitservice ist ein ehrenamtliches oder privat finanziertes Angebot für einzelne Termine. Freizeitassistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Die Unterscheidung entscheidet darüber, wer die Kosten trägt.

Vergleich zwischen Freizeitassistenz und einem Begleitservice
MerkmalFreizeitassistenzBegleitservice
Rechtsgrundlage §§ 78, 113 SGB IX Keine – freiwilliges Angebot
Kostenträger Der Kostenträger Du selbst oder eine Spende
Anspruch Rechtsanspruch bei festgestelltem Bedarf Kein Anspruch, nach Verfügbarkeit
Umfang Nach ermitteltem Bedarf, auch täglich Meist einzelne Stunden im Monat
Einsatzkraft Dein festes Team, das du kennst Wechselnd, oft ehrenamtlich
Vertretung bei Ausfall Wir organisieren Ersatz Termin fällt aus
Deine Rechte

Was dir rechtlich zusteht

Freizeit steht nicht am Rand des Gesetzes, sondern mitten drin. Das ist das stärkste Argument im Antrag – und das am seltensten genutzte.

§ 113 SGB IX

Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Absatz 2 zählt auf, was dazugehört, und nennt in Nummer 5 ausdrücklich Assistenzleistungen sowie an weiterer Stelle die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben. Ziel ist eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft – nicht die Versorgung in der eigenen Wohnung.

Gesetzestext nachlesen
§ 78 SGB IX

Assistenzleistungen

Absatz 1 nennt die Gestaltung sozialer Beziehungen und die persönliche Lebensplanung ausdrücklich als Bereiche der Assistenz, ebenso die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben und die Freizeitgestaltung. Absatz 4 stellt klar, dass notwendige Fahrkosten als ergänzende Leistung erbracht werden.

Gesetzestext nachlesen
§ 8 SGB IX

Wunsch- und Wahlrecht

Berechtigten Wünschen ist zu entsprechen. Das betrifft nicht nur die Wahl des Anbieters, sondern auch die Art und Weise der Leistung – wer wann mitkommt und wohin. Bei Freizeitassistenz ist genau das der Punkt: Sie taugt nichts, wenn andere über den Abend entscheiden.

Gesetzestext nachlesen
Geld, Anträge, Zuständigkeit

Kosten, Antrag,
Zuständigkeit

Was die Freizeitassistenz kostet, wer sie zahlt und wie du sie in den Antrag bekommst.

Was kostet mich das?

0 €

Für dich nichts. Die Assistenz zahlt der Kostenträger, in der Regel die Eingliederungshilfe. Eintritt, Fahrkarte und Getränk deiner Assistenzkraft sind davon nicht erfasst – bei Merkzeichen B ist die Begleitperson allerdings meist ohnehin frei.

Brauche ich einen Ausweis?

Nein

Weder ein Grad der Behinderung noch ein Pflegegrad sind Voraussetzung. Maßgeblich ist, ob eine wesentliche Behinderung die Teilhabe erheblich einschränkt. Ein Schwerbehindertenausweis hilft trotzdem – vor allem wegen Merkzeichen B und der Freifahrt.

§ 99 SGB IX

Extra beantragen?

Nein

Es gibt keinen eigenen Antrag auf Freizeitassistenz. Sie ist Teil deiner Assistenzleistung. Entscheidend ist, dass die Freizeitbedarfe in der Bedarfsermittlung benannt werden – sonst tauchen sie in der Stundenzahl nicht auf.

§ 78 SGB IX

Wie viele Stunden?

Nach Bedarf

Das ergibt die Bedarfsermittlung. Eine Obergrenze für Freizeit kennt das Gesetz nicht. Wer regelmäßige Termine benennt – Training, Chor, Stammtisch – hat es leichter als wer „ab und zu mal raus" angibt.

§ 118 SGB IX

Auch abends und am Wochenende?

Ja

Freizeit findet nun einmal dann statt. Unsere Dienstpläne sind darauf ausgelegt, und für Klienten sind wir rund um die Uhr erreichbar, auch samstags und sonntags.

Und im Urlaub?

Möglich

Mehrtägige Begleitung ist möglich, wenn der Bedarf sie trägt. Sie muss vorher mit dem Träger abgestimmt sein, weil dabei mehr Stunden anfallen als in einer normalen Woche. Sprich uns rechtzeitig an, nicht zwei Wochen vorher.

§ 113 SGB IX
Erstantrag

Deine Checkliste: Was du
für den Erstantrag brauchst

Hak ab, was du schon hast. Was fehlt, besorgen wir gemeinsam. Nichts davon musst du allein zusammensuchen, und nicht alles trifft auf jeden zu.

0 von 12

Nichts davon brauchst du, um mit uns zu sprechen. Melde dich auch wenn du noch gar nichts beisammen hast. Die Vorlage für die fachärztliche Stellungnahme schicken wir dir zu.

So kommst du dahin

Der Weg zur Freizeitassistenz

Fünf Schritte. Der entscheidende ist der zweite – dort fällt, ob deine Freizeit im Antrag vorkommt.

  1. 1

    Anfragen

    Melde dich telefonisch oder schriftlich. Es reicht, wenn du sagst, was du gern tun würdest und was bisher nicht möglich ist. Kostenlos und unverbindlich.

  2. 2

    Woche durchgehen

    Wir gehen eine ganze Woche mit dir durch, nicht nur einen Tag – In der Betrachtung eines einzelnen Tages bleibt die Freizeit sonst unberücksichtigt. Was wolltest du im letzten Monat tun und hast es gelassen?

  3. 3

    Antrag stellen

    Wir schreiben die Teilhabebedarfe so hinein, dass sie nicht als Wunsch, sondern als Bedarf lesbar sind. „Vereinstraining dienstags" trägt weiter als „mehr unter Menschen kommen".

  4. 4

    Dein Team

    Du lernst die Assistenzkräfte vorher kennen. Bei Freizeit zählt das doppelt: Mit wem du ins Stadion gehst, ist keine organisatorische Frage.

  5. 5

    Losgehen

    Die Assistenz beginnt. Was du mit den Stunden machst, entscheidest du – dafür musst du dich bei niemandem melden.

Eine Assistenzkraft und eine Klientin im Rollstuhl gehen am Küchentisch gemeinsam einen Antrag durch
Beratung bei dir zuhause oder bei uns
Wissenswertes

Häufige Fragen zur
Freizeit- und Alltagsassistenz

01

Was ist Freizeitassistenz?

Assistenz, die dich außerhalb der Wohnung begleitet – zu Veranstaltungen, in den Verein, zu Freunden und Familie. Rechtlich ist sie keine eigene Leistungsart, sondern Teil der Persönlichen Assistenz nach § 78 SGB IX, erbracht als Leistung zur Sozialen Teilhabe nach § 113 SGB IX. Die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben ist dort ausdrücklich genannt.

02

Was ist der Unterschied zwischen Freizeitassistenz und Alltagsassistenz?

Nur der Anlass, nicht das Recht. Alltagsassistenz trägt durch den Tag – Haushalt, Körperpflege, Post, Termine. Freizeitassistenz trägt aus dem Haus. Beide beruhen auf demselben Anspruch, werden über denselben Antrag bewilligt, und meistens ist es dieselbe Assistenzkraft.

03

Wer bezahlt Freizeitassistenz?

In der Regel der Träger der Eingliederungshilfe, im Rheinland der LVR, in Westfalen-Lippe der LWL, in Niedersachsen das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Für dich ist die Leistung kostenlos, wir rechnen unmittelbar mit dem Träger ab. Eintritt, Fahrkarte und Verzehr sind davon nicht erfasst.

04

Brauche ich einen Schwerbehindertenausweis?

Nein. Weder ein Grad der Behinderung noch ein Pflegegrad sind Voraussetzung für die Eingliederungshilfe; entscheidend ist der tatsächliche Teilhabebedarf. Ein Ausweis lohnt sich trotzdem: Mit Merkzeichen B fährt deine Begleitperson kostenlos mit und zahlt bei vielen Veranstaltungen keinen Eintritt.

05

Muss ich Freizeitassistenz gesondert beantragen?

Nein, einen eigenen Antrag gibt es nicht. Wichtig ist etwas anderes: dass deine Freizeitbedarfe bei der Bedarfsermittlung überhaupt zur Sprache kommen. Wer dort nur Körperpflege und Haushalt nennt, bekommt Stunden für Körperpflege und Haushalt. Was nicht benannt wird, wird nicht bewilligt.

06

Kann ich auch spontan losziehen?

Ja. Bewilligt wird ein Stundenkontingent, kein Terminplan. Wofür du die Stunden einsetzt, entscheidest du. Praktisch braucht es nur die Abstimmung mit deinem Team, damit jemand Zeit hat – je kurzfristiger, desto eher hängt es an der Dienstplanung.

07

Geht das auch im Urlaub oder über mehrere Tage?

Ja, das ist möglich, muss aber vorher mit dem Kostenträger abgestimmt werden, weil in dieser Zeit deutlich mehr Stunden anfallen als sonst. Melde dich früh bei uns, idealerweise mehrere Monate vorher; dann lässt sich der Mehrbedarf beantragen und die Dienstplanung darauf einstellen.

08

Zahlt der Kostenträger den Eintritt meiner Assistenzkraft?

Nein, das ist nicht Teil der Assistenzleistung. In der Praxis stellt sich die Frage selten: Mit dem Merkzeichen B fährt die notwendige Begleitperson im Nah- und Fernverkehr unentgeltlich mit, und die meisten Veranstalter, Museen und Stadien gewähren ihr freien Eintritt. Im Zweifel lohnt eine Nachfrage vorab.

09

Werden die Fahrkosten übernommen?

Notwendige Fahrkosten werden nach § 78 Abs. 4 SGB IX als ergänzende Leistung erbracht. Das betrifft die Kosten, die entstehen, weil du Assistenz brauchst – nicht deine eigene Fahrkarte zum Konzert. Was im Einzelfall darunter fällt, klären wir vor der Antragstellung mit dem Träger.

10

Ist Freizeitassistenz dasselbe wie ein Begleitservice?

Nein. Ein Begleitservice ist ein freiwilliges Angebot, oft ehrenamtlich, für einzelne Termine und ohne Rechtsanspruch; finanziert wird er privat oder aus Spenden. Freizeitassistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe, auf die ein Rechtsanspruch besteht und die der Kostenträger trägt. Die Unterscheidung entscheidet darüber, wer die Kosten übernimmt.

11

Was verdient man als Freizeitassistent?

Wir stellen fest an, mit Stundenvergütung und Zuschlägen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsdienste. Die konkreten Sätze stehen in den Stellenanzeigen, weil sie sich nach Einsatzort und Umfang unterscheiden. Ausführlich dazu auf unserer Karriereseite.

12

Gilt das auch für Kinder und Jugendliche?

Ja. Je nach Situation läuft es über die Eingliederungshilfe oder über die Jugendhilfe nach § 35a SGB VIII. Gerade bei Kindern ist Freizeitassistenz oft das, was den Unterschied macht: Sportverein, Ferienfreizeit, Geburtstag bei Freunden. Wir klären mit dir, welcher Träger zuständig ist.

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Was hier noch
dazugehört

Die Leistungen greifen ineinander, und die häufigsten Fragen zum Verfahren beantworten wir ausführlich im Ratgeber.

Im Ratgeber vertieft

Assistiert wird bundesweit, beraten wird von unseren Büros aus: Troisdorf für Köln, Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis, Hannover für die Region Hannover, Berlin, Mainz für Rheinhessen und Frankfurt für das Rhein-Main-Gebiet, alle drei in Planung. Prüf dein Einsatzgebiet nach Postleitzahl.