Persönliche Assistenz

Assistenzdienst für Menschen mit Behinderung

Wir, ZIEMLICH BESTE FREUNDE, sind ein Assistenzdienst mit Sitz in Troisdorf bei Köln/Bonn und betreuen Menschen mit Behinderung in ganz Deutschland – kostenlos & bis zu 24 Stunden pro Tag. Unsere Persönliche Assistenz in Form von Eingliederungshilfe sowie Hilfe zur Pflege ist auf Menschen mit körperlichen, seelischen und geistigen Behinderungen sowie Beeinträchtigungen der Sinne ausgerichtet, die Unterstützung & Betreuung im Alltag benötigen.

Assistenzdienst Köln/Bonn

Unsere Leistungen als Assistenzdienst

In Deutschland leben laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2021 fast 8 Millionen Menschen mit einem zuerkannten Behindertengrad von mindestens 50 Prozent. Das bedeutet, dass etwas jeder 10. Mensch hierzulande von einer Behinderung betroffen ist. Und dabei haben viele dieser Menschen eines gemeinsam: Sie benötigen Unterstützung & Betreuung in ihrem Alltag. 

Diese Unterstützung leisten unter anderem Assistenzdienste wie wir mit ZIEMLICH BESTE FREUNDE. Die Kosten für etwaige Leistungen der Unterstützung werden vom Staat bzw. vom zuständigen Kostenträger vollständig übernommen, beispielsweise in Form des sogenannten Persönlichen BudgetsUnsere Persönliche Assistenz in Form von Eingliederungshilfe (EGH) ist auf Menschen mit körperlichen, seelischen und geistigen Behinderungen sowie Sinnesbeeinträchtigungen ausgerichtet, die Unterstützung & Betreuung im Alltag benötigen.

ZIEMLICH BESTE FREUNDE WERDEN

Vom Kennenlernen bis zur Alltagsgestaltung

Wir richten unsere Persönliche Assistenz immer an den persönlichen & individuellen Bedürfnissen unserer Klienten aus und verhelfen ihnen dadurch, ihre beruflichen & privaten Wünsche, persönlichen Ziele sowie Visionen zu erreichen. Um eine optimale & vertrauensvolle Betreuungsleistung garantieren zu können, legen wir Wert auf ein hohes Maß an Individualität, Persönlichkeit, Transparenz und Service – vom persönlichen Kennenlernen über die Antragsstellung bis hin zur täglichen Organisation deiner Persönlichen Assistenz. 

Uns ist es wichtig, dass sich unsere Assistenz & Betreuung vertraut, respektvoll und verlässlich für unsere Klienten anfühlt – und allen
Beteiligten vor allem Spaß macht. Deshalb suchen wir, gemeinsam mit den Klienten, die passenden Assistenzkräfte aus. Unser Ziel ist es, dass die Interessen & Charakteristika beidseitig bestmöglich übereinstimmen – Wie bei Ziemlich Besten Freunden!

Persönliches Kennenlernen

In einem persönlichen Treffen lernen wir unsere Klienten kennen und besprechen dabei jegliche Fragen & Unklarheiten rund um das Thema "Persönliche Assistenz" & "Persönliches Budget". Zugleich zeigen wir unterschiedliche Möglichkeiten und Formen unserer Assistenzleistung auf.

Kostenlose Bedarfsermittlung

Unsere Persönliche Assistenz richtet sich immer an den persönlichen Bedürfnissen unserer Klienten sowie dem gewünschten Assistenzbedarf aus. Erst auf dieser Grundlage gehen wir in die Anstragsstellung.

Individuelle Antragsstellung

Wir unterstützen unsere Klienten auf Wunsch kostenlos und unverbindlich bei der Antragsstellung für die Persönliche Assistenz und das Persönliche Budget beim zuständigen Kostenträger. Gemeinsam reichen wir alle notwendigen Dokumente ein und beschleunigen den Genehmigungsprozess.

Organisation & Tagesplanung

Wir kümmern uns um die gesamte Organisation & Planung des Assistenzalltags. Wir stellen individuell für unsere Klienten die Assistenzteams zusammen, erstellen die Dienstpläne und planen gemeinsame Alltagsaktivitäten.

Wir sind Ziemlich beste Freunde

Dein bundesweiter Assistenzdienst aus Troisdorf bei Köln/Bonn

Angelehnt an den gleichnamigen Kinofilm aus dem Jahr 2011 haben wir, 3 langjährige Freunde & Brüder aus Köln, es uns zur Aufgabe gemacht, mit unserem Assistenzdienst Menschen mit Behinderung ein glückliches und unbeschwertes Leben zu ermöglichen. Unsere Persönliche Assistenz steht für Zusammenhalt, Vertrauen, Respekt und Fürsorge – gepaart mit viel Humor & Leichtigkeit. Genau so, wie es unter Ziemlich Besten Freunden der Fall ist. Wir möchten mit unserem Assistenzdienst als Vorbild vorangehen, um die Ausübung des Pflegeberufes beziehungsweise die Persönliche Assistenz als Dienstleistung zu revolutionieren und damit verbunden (wieder) modern, attraktiv und zukunftsfähig zu gestalten.

Giuliano vom ZBF Assistenzdienst aus Troisdorf/Köln

Giuliano

Geschäftsführer

zbf persoenliche assistenz marco

Marco

Geschäftsführer

zbf persoenliche assistenz darius

Darius

Geschäftsführer

Das gesamte Team von ZIEMLICH BESTE FREUNDE ist jung und dynamisch gestaltet – und genau dieser Spirit soll auch auf die assistenzbedürftigen Menschen übertragen werden. Denn wir verfolgen das Credo, dass begeisterte Mitarbeiter auch Begeisterung und Freude bei unseren Assistenznehmern auslösen. Schlussendlich wünschen wir eine Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderung vollständig integriert sind und dieselben Möglichkeiten und Freiheiten wie alle anderen haben. Im Gegensatz zu anderen Hilfsangeboten gewährt unsere Persönliche Assistenz die vollständige Kontrolle über das Leben unserer Klienten.

Du hast Fragen rund um die Themen „Eingliederungshilfe“ und „Persönliches Budget“ und wünschst eine persönliche, telefonische oder Online-Beratung? Kontaktiere uns diesbezüglich einfach über die nachfolgenden Kanäle und Medien – wir werden uns dann schnellstmöglich bei dir zurückmelden!

FAQ zu Inklusion, Eingliederungshilfe & Assistenzdienst

Was versteht man unter "Inklusion"?

Inklusion bedeutet die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben – unabhängig von Behinderungen, Herkunft, Geschlecht oder anderen Unterschieden. Jeder Mensch soll die Möglichkeit haben, an allen Bereichen des Lebens teilzuhaben, ob in der Bildung, im Arbeitsleben oder in der Freizeit. Inklusion setzt auf Vielfalt und die Stärkung individueller Fähigkeiten, damit jeder Mensch mit seinen Stärken und Bedürfnissen akzeptiert und unterstützt wird.

Was ist "Eingliederungshilfe"?

Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung, die Menschen mit Behinderungen dabei unterstützt, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Sie umfasst verschiedene Leistungen wie Unterstützung im Alltag, Bildung, Arbeit, Wohnen und Freizeit. Ziel der Eingliederungshilfe ist es, individuelle Beeinträchtigungen auszugleichen und Barrieren abzubauen.

Wie kann ein Assistenzdienst bei der Inklusion helfen?

Ein Assistenzdienst bietet Menschen mit Behinderungen gezielte Unterstützung im Alltag. Das kann beispielsweise bei der Pflege, der Mobilität, der Kommunikation oder der Teilnahme an Bildungs- und Freizeitangeboten sein. Durch den Assistenzdienst erhalten Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten und an der Gesellschaft teilzunehmen. Der Assistenzdienst trägt so maßgeblich zur Inklusion bei, indem er Barrieren überwindet und individuelle Bedürfnisse berücksichtigt.

Welche Leistungen bietet ein Assistenzdienst im Rahmen der Eingliederungshilfe an?

Ein Assistenzdienst kann vielfältige Leistungen anbieten, je nach den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Person. Dazu gehören:

  • Unterstützung bei der Pflege und Körperhygiene
  • Hilfestellung bei der Haushaltsführung
  • Begleitung bei Arztbesuchen oder Behördengängen
  • Unterstützung bei der Freizeitgestaltung
  • Assistenz am Arbeitsplatz oder in der Schule Diese Leistungen sind darauf ausgerichtet, den Alltag der Menschen mit Behinderungen zu erleichtern und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Wer hat Anspruch auf Eingliederungshilfe und einen Assistenzdienst?

Anspruch auf Eingliederungshilfe haben Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen, die infolge ihrer Behinderung dauerhaft in ihrer Fähigkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind. Die Beantragung der Eingliederungshilfe erfolgt in der Regel über das zuständige Sozialamt oder andere Träger der Sozialhilfe. Im Rahmen der Eingliederungshilfe können auch die Leistungen eines Assistenzdienstes in Anspruch genommen werden, wenn dies zur Förderung der Teilhabe erforderlich ist.

Übernimmt die Eingliederungshilfe die Kosten für einen Assistenzdienst?

Ja, im Rahmen der Eingliederungshilfe können die Kosten für einen Assistenzdienst übernommen werden, wenn der Bedarf nachgewiesen ist und die Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erforderlich sind. Die genaue Höhe der Kostenübernahme hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem individuellen Bedarf, dem Einkommen und dem Vermögen der betroffenen Person. Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Träger aufzunehmen, um alle Details zu klären.

Warum ist der Assistenzdienst ein wichtiger Baustein für die Inklusion?

Der Assistenzdienst ermöglicht Menschen mit Behinderungen, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verwirklichen. Er unterstützt dabei, Barrieren zu überwinden und fördert die Chancengleichheit. Durch die individuelle Betreuung und Unterstützung trägt der Assistenzdienst dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen aktiv am sozialen, kulturellen und beruflichen Leben teilnehmen können – ein zentraler Aspekt für eine inklusive Gesellschaft.

Was versteht man unter dem "Dienstleistermodell" und dem "Arbeitgebermodell" im Bereich der Inklusion?

Im Bereich der Eingliederungshilfe gibt es zwei verschiedene Modelle, um die notwendige Assistenz für Menschen mit Behinderungen zu organisieren: das Dienstleistermodell und das Arbeitgebermodell. Beide Modelle bieten unterschiedliche Ansätze, um individuelle Bedarfe an Unterstützung abzudecken und haben jeweils ihre eigenen Vor- und Nachteile. Hier ist eine detaillierte Erklärung dieser beiden Modelle:

1. Das Dienstleistermodell

Beim Dienstleistermodell beauftragt die Person mit Unterstützungsbedarf einen externen Assistenzdienst oder einen Anbieter von Dienstleistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe. Der Dienstleister übernimmt die Organisation, Koordination und Bereitstellung der notwendigen Assistenzleistungen. Das bedeutet, dass der Dienstleister das Personal anstellt, schult und die administrativen Aufgaben wie Lohnabrechnung, Versicherung und Urlaubsplanung übernimmt.

Vorteile des Dienstleistermodells:
  • Einfacher Verwaltungsaufwand: Da der Dienstleister die gesamte Organisation und Verwaltung übernimmt, bleibt der Aufwand für die assistenzbedürftige Person minimal.
  • Qualitätskontrolle: Dienstleister haben in der Regel geschultes Personal, das entsprechend ausgebildet ist, um professionelle Assistenz zu bieten.
  • Flexibilität bei Ausfällen: Bei Krankheits- oder Urlaubsausfällen des Assistenzpersonals kann der Dienstleister in der Regel Ersatz bereitstellen, sodass die Betreuung kontinuierlich gewährleistet ist.
Nachteile des Dienstleistermodells:
  • Geringere Einflussmöglichkeit: Die betroffene Person hat weniger Einfluss auf die Auswahl des Assistenzpersonals und dessen Einsatzzeiten, da der Dienstleister die Organisation übernimmt.
  • Höhere Kosten: Die Leistungen des Dienstleisters können teurer sein, da neben dem Gehalt des Assistenzpersonals auch Verwaltungs- und Organisationskosten anfallen.

Das Dienstleistermodell eignet sich besonders für Personen, die sich nicht mit organisatorischen Aufgaben beschäftigen möchten oder sich in der Rolle des Arbeitgebers überfordert fühlen.

2. Das Arbeitgebermodell

Das Arbeitgebermodell ist eine alternative Möglichkeit, die Assistenzleistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe zu organisieren. Hierbei wird die Person mit Behinderung selbst zum Arbeitgeber und übernimmt die Verantwortung für die Einstellung, Schulung und Organisation der Assistenzkräfte. Das bedeutet, die betroffene Person oder deren gesetzliche Vertretung übernimmt Aufgaben wie das Erstellen von Arbeitsverträgen, die Lohnabrechnung, Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge sowie die Organisation von Urlaubs- und Krankheitsvertretungen.

Vorteile des Arbeitgebermodells:
  • Hohe Selbstbestimmung und Kontrolle: Da die Person mit Behinderung die Assistenzkräfte selbst auswählt und anleitet, hat sie die Möglichkeit, ihre Assistenz individuell nach ihren eigenen Wünschen und Bedürfnissen zu gestalten.
  • Kostenersparnis: Oftmals ist das Arbeitgebermodell kostengünstiger, da keine zusätzlichen Verwaltungsgebühren für Dienstleister anfallen. Die eingesparten Mittel können in zusätzliche Assistenzstunden investiert werden.
  • Persönliche Beziehung: Durch die direkte Anstellung und Zusammenarbeit entsteht oft eine engere, auf Vertrauen basierende Beziehung zwischen der assistenzbedürftigen Person und dem Assistenzpersonal.
Nachteile des Arbeitgebermodells:
  • Hoher Verwaltungsaufwand: Als Arbeitgeber übernimmt man zahlreiche Pflichten, wie die Lohnabrechnung, Steuererklärungen, Meldungen an die Sozialversicherungsträger und die Organisation von Urlaubs- und Krankheitsvertretungen.
  • Verantwortung und Haftung: Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen, Arbeitsschutzmaßnahmen und Versicherungspflichten.
  • Risikomanagement: Bei Ausfällen des Assistenzpersonals muss eigenständig Ersatz organisiert werden, was mitunter zeitaufwendig und stressig sein kann.

Das Arbeitgebermodell eignet sich vor allem für Menschen, die einen hohen Grad an Selbstbestimmung und Kontrolle über ihre Assistenz wünschen und bereit sind, die damit verbundenen organisatorischen und administrativen Aufgaben zu übernehmen.

Was versteht man unter Geldleistung und Sachleistung im Bereich der Eingliederungshilfe?

Im Bereich der Eingliederungshilfe gibt es zwei wesentliche Formen der Unterstützung für Menschen mit Behinderungen: Geldleistungen und Sachleistungen. Beide Begriffe beziehen sich auf unterschiedliche Arten der Unterstützung, die dazu beitragen, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Hier erklären wir ausführlich, was genau unter Geldleistungen und Sachleistungen zu verstehen ist und welche Unterschiede es zwischen beiden gibt.

1. Was sind Geldleistungen in der Eingliederungshilfe?

Bei Geldleistungen handelt es sich um finanzielle Unterstützung, die direkt an die berechtigte Person ausgezahlt wird. Diese Leistungen dienen dazu, die Kosten für notwendige Hilfen und Unterstützungsleistungen zu decken. Der Empfänger der Geldleistung kann diese dann eigenständig verwenden, um die benötigten Leistungen einzukaufen oder selbst zu organisieren. Dies gibt der Person mit Unterstützungsbedarf eine hohe Selbstbestimmung und Flexibilität bei der Gestaltung der Hilfe.

Beispiele für Geldleistungen:
  • Assistenzdienst: Mit der ausgezahlten Geldleistung kann die betroffene Person beispielsweise einen Assistenzdienst beauftragen, um bei alltäglichen Aufgaben, der Pflege oder der Mobilität zu unterstützen.
  • Finanzierung von Hilfsmitteln: Die Geldleistung kann auch dafür genutzt werden, spezielle Hilfsmittel wie Rollstühle, Gehhilfen oder barrierefreie Umbauten im eigenen Zuhause zu finanzieren.
  • Teilhabe am Arbeitsleben: Die Geldleistung kann dafür eingesetzt werden, um spezielle Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation oder die Anpassung des Arbeitsplatzes zu finanzieren.
Vorteile von Geldleistungen:
  • Hohe Selbstbestimmung: Der Empfänger entscheidet eigenständig, wie und wofür das Geld eingesetzt wird, um seinen individuellen Unterstützungsbedarf abzudecken.
  • Flexibilität: Die Möglichkeit, verschiedene Anbieter auszuwählen, ermöglicht eine passgenaue und bedarfsgerechte Unterstützung.
  • Individuelle Anpassung: Die finanzielle Hilfe kann auf die spezifischen Bedürfnisse und Lebensumstände der Person abgestimmt werden.
Nachteile von Geldleistungen:
  • Verantwortung für Organisation: Der Empfänger muss selbstständig Leistungen organisieren und gegebenenfalls Verträge mit Anbietern abschließen.
  • Verwaltungsaufwand: Die Verwaltung der finanziellen Mittel und der Nachweis der Verwendung können einen zusätzlichen Aufwand darstellen.

Geldleistungen eignen sich besonders für Menschen, die ihre Unterstützungsleistungen eigenständig organisieren möchten und in der Lage sind, die damit verbundenen Aufgaben zu übernehmen.

2. Was sind Sachleistungen in der Eingliederungshilfe?

Sachleistungen sind Dienstleistungen oder materielle Hilfen, die direkt durch den Träger der Eingliederungshilfe oder einen beauftragten Dienstleister bereitgestellt werden. Im Gegensatz zu Geldleistungen erhält der Leistungsberechtigte hier nicht das Geld selbst, sondern die benötigten Hilfen oder Dienstleistungen in Form von direkten Unterstützungsangeboten.

Beispiele für Sachleistungen:
  • Betreuung durch einen Assistenzdienst: Der Träger der Eingliederungshilfe beauftragt einen Assistenzdienst, der direkt die Unterstützung im Alltag oder bei der Pflege übernimmt.
  • Therapeutische Leistungen: Angebote wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie werden direkt organisiert und bereitgestellt.
  • Unterbringung in einer betreuten Wohnform: Die Kosten für eine Unterbringung in einem Wohnheim oder einer betreuten Wohngemeinschaft werden direkt übernommen und organisiert.
Vorteile von Sachleistungen:
  • Geringer Organisationsaufwand: Der Leistungsempfänger muss sich nicht selbst um die Beschaffung oder Organisation der Unterstützung kümmern, da dies vom Träger übernommen wird.
  • Qualitätskontrolle: Die Leistungen werden von erfahrenen Fachkräften erbracht, die vom Träger ausgewählt und überwacht werden.
  • Kontinuierliche Unterstützung: Sachleistungen bieten oft eine zuverlässige und planbare Versorgung, ohne dass der Empfänger sich um die Verfügbarkeit von Dienstleistern kümmern muss.
Nachteile von Sachleistungen:
  • Weniger Selbstbestimmung: Der Leistungsberechtigte hat weniger Einfluss auf die Auswahl der Anbieter oder die Gestaltung der Unterstützungsleistungen.
  • Eingeschränkte Flexibilität: Da die Leistungen vorgegeben sind, besteht weniger Spielraum, um individuelle Bedürfnisse und Vorlieben zu berücksichtigen.

Sachleistungen sind besonders sinnvoll für Menschen, die sich nicht selbst um die Organisation ihrer Unterstützung kümmern können oder möchten und eine kontinuierliche, von Fachleuten bereitgestellte Hilfe bevorzugen.

Inwiefern spielt das sogenannte "Wunsch- & Wahlrecht" eine wichtige Rolle in Bezug auf die Persönliche Assistenz?

Im Sozialgesetzbuch 9, Paragraf 8 ist festgeschrieben, dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, bei der Auswahl ihrer Leistungen mitzubestimmen. Die Entscheidung darüber, welche Leistungen eine Person erhält, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu zählen beispielsweise das Alter, das Geschlecht, der Familienstand sowie die religiösen Überzeugungen einer Person. 

Anhand dieser Kriterien kann ein junger Mensch mit Behinderung beispielsweise sagen, dass er nicht in einem Altenwohnheim untergebracht werden möchte. Eine weibliche Person wiederum kann entscheiden, dass sie nicht an einer Reha-Maßnahme teilnehmen möchte, an der ausschließlich Männer beteiligt sind. Allerdings gibt es auch weitere wichtige Faktoren, die bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden müssen, wie zum Beispiel die Kosten, die Qualität der Leistungen oder der Wohnort.

Das Wunsch- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen ist ein grundlegendes Prinzip, welches sicherstellt, dass sie die Möglichkeit haben, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Um selbstbestimmt leben zu können, müssen die Leistungen, die sie erhalten, von hoher Qualität sein und ihre spezifischen Bedürfnisse erfüllen. 

Die Erfüllung des Bedarfs ist das Wichtigste bei der Bereitstellung von Leistungen. Dies bedeutet, dass eine Person nur das bekommen sollte, was sie tatsächlich benötigt. Zum Beispiel, wenn jemand eine Rehabilitationsbehandlung benötigt, die sich auf Bewegung und Ernährung konzentriert, ist eine Suchttherapie nicht angemessen. In diesem Fall wäre der Bedarf nicht gedeckt. 

Wenn es mehrere Optionen gibt, die den Bedarf erfüllen, kann das Wunsch- und Wahlrecht zum Tragen kommen. Der Mensch mit Behinderung hat dann die Freiheit, die Leistung auszuwählen, die er bevorzugt. Nur wenn eine andere Option zumutbar ist, kann eine Alternative angeboten werden. Hierbei werden Faktoren wie Wohnort, Alter, Glaubensrichtung und Lebensstil berücksichtigt.

Falls eine Leistung unzumutbar ist, wird sie ausgeschlossen. Wenn es mehrere zumutbare Optionen gibt, werden die Kosten berücksichtigt, um die beste Option zu wählen. Eine Leistung, die zu teuer ist, wird dann verworfen.

Gesetzliche Veränderungen in Bezug auf die Eingliederungshilfe im Jahr 2020 - Was ist passiert?

Das Wohl des Menschen steht im Vordergrund: Denn jeder Einzelne ist einzigartig. Selbst bei ähnlichen Beeinträchtigungen unterscheiden sich Menschen in ihren Bedürfnissen und Wünschen. Deswegen sollte der Mensch mit Behinderung selbst entscheiden, was er benötigt. Hierbei kann das „Wunsch- und Wahlrecht“ helfen, um die Selbstbestimmung zu stärken.

Durch die Trennung von Eingliederungshilfe und Sozialhilfe müssen nun zwei Anträge gestellt werden. Die Eingliederungshilfe steht jedoch unabhängig von anderen Sozialleistungen, wie beispielsweise Hartz 4. Diese Änderung soll dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderung nicht mehr als Bittsteller beim Sozialamt erscheinen müssen. Vielmehr soll jeder ein Recht auf Eingliederungshilfe haben, wie auch das Wahlrecht.

Wer neben der Eingliederungshilfe auch weitere Sozialleistungen benötigt, muss nun zwei Anträge stellen. Eine Ausnahme bilden hierbei Menschen mit Behinderung unter 18 Jahren, bei denen die Eingliederungshilfe noch nicht von anderen Sozialleistungen getrennt ist. 

Eine Begleitperson zur Unterstützung und Beratung ist für Menschen mit Behinderung immer erlaubt. Ob es ein guter Freund, ein Familienmitglied oder eine Nachbarin ist, mit einer Vertrauensperson im Rücken kann man gestärkt in ein Beratungsgespräch gehen.

Es ist von enormer Wichtigkeit, dass die Beratung zur Eingliederungshilfe für alle Betroffenen verständlich ist. Laut Gesetz muss sie „wahrnehmbar“ sein, was bedeutet, dass beispielsweise gehörlose Menschen eine Beratung in Gebärdensprache erhalten sollten und Menschen mit Lernschwierigkeiten Informationen in Leichter Sprache. 

Einkommen und Vermögen von Partnern oder Eltern von behinderten Menschen spielen bei der Eingliederungshilfe keine Rolle. Mit dem neuen Gesetz soll auf jeden Einzelnen individuell eingegangen werden und Menschen mit Behinderungen sollen die Möglichkeit haben, darüber mitzubestimmen, welche Unterstützung sie benötigen.

Ob dieses Ziel jedoch tatsächlich im realen Leben erreicht wird, bleibt abzuwarten, da das Gesetz noch sehr neu ist. Es ist jedoch ein wichtiger Schritt in Richtung einer besseren Inklusion und Unterstützung für Menschen mit Behinderung.

"Ein Freund ist jemand, der dir völlige Freiheit gibt, du selbst zu sein."

- Jim Morrison