Eingliederungshilfe

Ziemlich vielfältige Eingliederungshilfe

Menschen mit Behinderung sind oft auf Hilfe in unterschiedlichen Lebensbereichen angewiesen. Die Aufgabe unserer Eingliederungshilfe besteht darin, genau diese Unterstützung zu gewährleisten, damit diesen Menschen eine weitestgehend eigenständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird. Unser Assistenzdienst unterstützt die Betroffenen im privaten, beruflichen oder schulischen Alltag. Die Kosten für die Assistenzleistung werden vom Staat in Form des Persönlichen Budgets übernommen. 

Eingliederungshilfe im Alltag

Alltagsassistenz

Unsere Alltagsassistenz bietet umfassende Unterstützung bei der Bewältigung des Tagesablaufs und ist rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche verfügbar. Wir kümmern uns um alle alltäglichen Belange wie u.a. Haushaltsführung, Einkäufe sowie Arzt- & Behördengänge. Dabei richten wir uns ganz nach deinen individuellen Bedürfnissen und Vorlieben und unterstützen dich gezielt in den von dir gewünschten Alltagsbereichen.

Um eine optimale Assistenzleistung garantieren zu können, legen wir Wert auf ein hohes Maß an Individualität, Persönlichkeit, Transparenz und Service – vom persönlichen Kennenlernen über die Antragsstellung bis hin zur täglichen Organisation deiner Alltagsassistenz. 

Eingliederungshilfe im Alltag

Eingliederungshilfe im Büro

Arbeitsassistenz

Mit unserer Arbeitsassistenz unterstützen wir dich in deinem beruflichen Alltag – zum Beispiel in Form von einfachen Handreichungen, Mitschreiben, Aktenarbeit oder allgemeinen administrativen Tätigkeiten. Solltest du während der Arbeit pflegerische Hilfe benötigen, sind wir auch dabei für dich da. Wir möchten dir den Arbeitsalltag erleichtern und dir die Möglichkeit geben, deinem Beruf in vollem Umfang nachzugehen.

Um eine optimale Assistenzleistung garantieren zu können, legen wir Wert auf ein hohes Maß an Individualität, Persönlichkeit, Transparenz und Service – vom persönlichen Kennenlernen über die Antragsstellung bis hin zur täglichen Organisation deiner Arbeitsassistenz. 

Eingliederungshilfe im Büro

Akademische Eingliederungshilfe

Ausbildungs- & Studienassistenz

Unsere Eingliederungshilfe für deine Ausbildung oder Studium bietet diverse Hilfestellungen im Lernalltag. Dazu gehören z.B. das Zusammenstellen und Aufbereiten deiner Unterlagen, das Kopieren von wichtigen Dokumenten, die Unterstützung bei der Erstellung von Präsentationen sowie die Vorbereitung auf Prüfungen. Auch die alltäglichen Bedürfnisse wie Mahlzeiten oder Toilettengänge werden durch unsere Unterstützungsleistung abgedeckt.

Um eine optimale Assistenzleistung garantieren zu können, legen wir Wert auf ein hohes Maß an Individualität, Persönlichkeit, Transparenz und Service – vom persönlichen Kennenlernen über die Antragsstellung bis hin zur täglichen Organisation deiner Ausbildungs- & Studienassistenz. 

Akademische Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe für Zuhause

Elternassistenz

Für Eltern mit Behinderungen oder Einschränkungen stellt sich oft die schwierige Frage, wie sie ihre Kinder in selbstbestimmter Form versorgen und betreuen können. Unsere Lösung lautet: Elternassistenz. Dieses Modell
umfasst individuelle Unterstützungshandlungen, um die elterliche Sorge eigenständig und vollständig auszuüben. Hierbei versorgen, betreuen und bespaßen wir deine Kinder voll und ganz in deinem Sinne.

Um eine optimale Assistenzleistung garantieren zu können, legen wir Wert auf ein hohes Maß an Individualität, Persönlichkeit, Transparenz und Service – vom persönlichen Kennenlernen über die Antragsstellung bis hin zur täglichen Organisation der Elternassistenz. 

Eingliederungshilfe für Zuhause

Eingliederungshilfe für Unterwegs

Freizeit- & Reiseassistenz

Menschen mit Behinderungen haben oft Schwierigkeiten, ihre Freizeit- und Reisepläne aufgrund von Mobilitäts- oder Kommunikationsproblemen zu realisieren. Hier kommt unsere Eingliederungshilfe als Freizeit- und Reiseassistenz ins Spiel: Wir unterstützen vor allem im Hinblick auf die soziale Interaktion innerhalb der Gemeinschaft, Aktivitätsplanung und Transportorganisation ganz nach deinen individuellen Wünschen.

Um eine optimale Assistenzleistung garantieren zu können, legen wir Wert auf ein hohes Maß an Individualität, Persönlichkeit, Transparenz und Service – vom persönlichen Kennenlernen über die Antragsstellung bis hin zur täglichen Organisation deiner Freizeit- & Reiseassistenz. 

Eingliederungshilfe für Unterwegs

Eingliederungshilfe für Kinder & Jugendliche

Schulassistenz

Unsere Schulassistenz steht Kindern und Jugendlichen zur Seite, die Unterstützung benötigen, um ihre volle geistige & kognitive Entwicklung zu entfalten. Wir begleiten die betroffenen Schützlinge nicht nur  in der Schule, sondern auch im heimischen Umfeld. Dabei setzen wir uns dafür ein, dass die Hilfsbedürftigen eigenständig ihre Lernaufgaben meistern können, um ihre positive Entwicklung vollumfänglich zu fördern.

Um eine optimale Assistenzleistung garantieren zu können, legen wir Wert auf ein hohes Maß an Individualität, Persönlichkeit, Transparenz und Service – vom persönlichen Kennenlernen über die Antragsstellung bis hin zur täglichen Organisation der Schulassistenz. 

Eingliederungshilfe für Kinder

Unterstützung des Pflegedienstes

Pflegeassistenz

Während ein Pflegedienst i.d.R. nur die nötigsten Pflegemaßnahmen in einer kurzen Zeitspanne ergreift, kommt unsere Pflegeassistenz zum Einsatz. Denn wir kümmern uns rund um die Uhr um dein körperliches und mentales
Wohlbefinden. Sei es das Aufsuchen der Toilette, Unterstützung beim Duschen, Anziehen, Zähne putzen sowie bei der Haar- & Körperpflege.

Um eine optimale Assistenzleistung garantieren zu können, legen wir Wert auf ein hohes Maß an Individualität, Persönlichkeit, Transparenz und Service – vom persönlichen Kennenlernen über die Antragsstellung bis hin zur täglichen Organisation der Pflegeassistenz. 

Eingliederungshilfe als Unterstützung der Pflege

Punktuelle Eingliederungshilfe

Persönliche Assistenz nach Maß

Falls du lediglich punktuelle Assistenz benötigst, stehen wir dir selbstverständlich auch dabei zur Seite. Unsere Betreuungsleistung wird individuell auf deine Bedürfnisse abgestimmt und kann wie folgt aussehen: Gemeinsames Einkaufen, Haushaltsunterstützung, Gartenarbeit, Dokumenten- & Postbearbeitung, Versorgung von Kindern & Haustieren, Freizeitgestaltung, Veranstaltungs- & Restaurantbesuche, behördliche
Unterstützung sowie Arztbesuche.

Um eine optimale Assistenzleistung garantieren zu können, legen wir Wert auf ein hohes Maß an Individualität, Persönlichkeit, Transparenz und Service – vom persönlichen Kennenlernen über die Antragsstellung bis hin zur täglichen Organisation deiner punktuellen Assistenz. 

Punktuelle Eingliederungshilfe

Wissenswertes

Fragen & Antworten (FAQ) zur Eingliederungshilfe

Wer hat das Recht auf Eingliederungshilfe?

Menschen mit Behinderung, die in ihrer gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft wesentlich eingeschränkt sind oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Unterstützung durch Eingliederungshilfe.
 
Die Beurteilung einer geistigen Behinderung als wesentlich hängt nicht primär vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab, sondern davon, wie sich diese auf die Teilhabemöglichkeiten auswirkt. Daher kann allein der Grad der Behinderung oder ein ermittelter Intelligenzquotient (IQ) nicht als maßgebliches Kriterium herangezogen werden.
 
Dennoch wird in der Praxis oft vereinfachend auf den IQ zurückgegriffen. Wenn beispielsweise ein IQ unter 50 vorliegt, geht man regelmäßig von einer wesentlichen Beeinträchtigung der Teilhabemöglichkeiten und somit einer bedeutenden geistigen Behinderung aus.
Wieso kommt der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung eine besondere Bedeutung zu?

Manche Personen mit Beeinträchtigungen benötigen Unterstützung, um alltägliche Aktivitäten ausführen zu können. Das kann beispielsweise Arbeit, Schule, Sport oder soziale Interaktionen betreffen. Die Eingliederungshilfe hat die Aufgabe sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen diese Unterstützung erhalten. So sollen sie ein selbstbestimmtes Leben führen können wie alle anderen auch. Durch die Eingliederungshilfe haben sie das Recht, über ihren Lebensstil, ihre Berufswahl und Hobbys eigenständig zu entscheiden.

Die Hauptziele der Eingliederungshilfe sind:

  • Menschen mit Behinderungen ermöglichen, ihr gewünschtes Leben zu führen.
  • Mehr gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen ermöglichen.
  • Beeinträchtigungen vermeiden.
  • Folgen von Beeinträchtigungen beseitigen oder mildern.

Welche Leistungen umfasst die Eingliederungshilfe?

Die Eingliederungshilfe umfasst die nachfolgenden Teilleistungen:

  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen die Unterstützung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Diese sind in den Paragraphen 113 bis 116 des SGB IX (Kapitel 6) festgelegt, welche sich wiederum auf die Paragraphen 77 bis 84 des SGB IX beziehen.

Leistungen zur sozialen Teilhabe gewährleisten die notwendige Unterstützung im sozialen Bereich aufgrund von Behinderungen. Dazu gehören zum Beispiel Hilfen beim Wohnen und in der Freizeit sowie heilpädagogische Maßnahmen und Mobilitätsunterstützungen. Besonders wichtig ist Paragraph 78 des SGB IX, in dem Assistenzleistungen für eine selbstbestimmte und eigenständige Bewältigung des Alltags geregelt sind.

Die Eingliederungshilfe bietet neben anderen Leistungen auch Unterstützung bei der Teilhabe am Bildungssystem gemäß § 112 SGB IX. Diese Art von Hilfe richtet sich speziell an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen, um ihnen während ihrer Schulzeit, Ausbildung oder Studium die benötigte Unterstützung zukommen zu lassen.

Eine besonders wichtige Form der Unterstützung für Kinder mit geistiger Behinderung ist die Schulbegleitung. Hierbei wird den Schülern nicht nur während des Unterrichts geholfen, sondern auch im Nachmittagsbereich einer Ganztagsschule.

Die Eingliederungshilfe beinhaltet auch Unterstützung bei der Beschäftigung (Teilhabe am Arbeitsleben). Diese Leistungen sind im § 111 des SGB IX festgelegt. Neben möglichen Tätigkeiten in einer Werkstatt für behinderte Menschen gibt es auch Angebote von anderen Anbietern, wie das Budget für Arbeit und das Budget für Ausbildung.

Es ist wichtig zu wissen, dass das Budget für Ausbildung nur dann eine Leistung der Eingliederungshilfe gemäß § 111 Absatz 1 des SGB IX ist und somit vom Träger der Eingliederungshilfe erbracht wird, wenn die betreffende Person Anspruch auf Leistungen in einer Werkstatt für behinderte Menschen hat. Wenn jedoch eine Person Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen hat, wird dieses Budget von der Bundesagentur für Arbeit und nicht vom Träger der Eingliederungshilfe bereitgestellt (gemäß § 63 Absatz 3 des SGB IX).

Das Recht auf Eingliederungshilfe beinhaltet auch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Dazu gehören unter anderem die Förderung von Kindern im Vorschulalter und die Bereitstellung von Heil- und Hilfsmitteln. Die Frühförderung ist in der Regel die erste Maßnahme, die ein behindertes Kind im Rahmen der Eingliederungshilfe erhält. Sie gewährleistet zeitnah eine bestmögliche Unterstützung für das Kind und seine Familie. Die Leistungen der Frühförderung stehen dem Kind bis zum Schuleintritt zu.

Welche Formen der Eingliederungshilfe gibt es?

Es gibt insgesamt 3 verschiedene Formen der Eingliederungshilfe:

  1. Geldleistung
  2. Sachleistung
  3. Dienstleistung

Unter der Geldleistung versteht man das sogenannte Persönliche Budget. Hierbei erhält der Mensch mit Behinderung das Geld auf sein Konto, sodass er oder sie den Assistenzdienst eigenständig bezahlen kann.

Die Sachleistung umfasst vor allem Hilfsmittel wie rehabilitierende Sportangebote, Hörgeräte oder auch Assistenzen. Dienstleistungen als Eingliederungshilfe sind wiederum kostenfreie Beratungen und Unterstützungen. Dies umfasst beispielsweise Hilfe bei der Antragstellung sowie Beratung über verschiedene Träger, Maßnahmen und Möglichkeiten der Eingliederungshilfe. 

Worin besteht der Zusammenhang zwischen der Eingliederungshilfe und dem sogenannten "Wunsch- & Wahlrecht"?

Ein wesentlicher Grundsatz im Bereich der Eingliederungshilfe wird durch das Wunsch- und Wahlrecht gemäß § 104 Absatz 2 und 3 des SGB IX geregelt. Dabei soll die Vorstellung des Menschen mit Behinderung bezüglich der Ausgestaltung der Leistungen bei Entscheidungen berücksichtigt werden.

Das Wunsch- und Wahlrecht kommt zum Tragen, wenn grundsätzlich ein Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe besteht (Frage nach dem „Ob“), jedoch verschiedene geeignete Alternativen denkbar sind (Frage nach dem „Wie“). Dies ist beispielsweise dann gegeben, wenn unterschiedliche Maßnahmen in Betracht gezogen werden können.

Gemäß § 104 SGB IX müssen die Wünsche des anspruchsberechtigten Individuums berücksichtigt werden, sofern diese angemessen sind.

Wie ist der Prozess für den Erhalt von Eingliederungshilfe?

Um Eingliederungshilfe zu beantragen, ist es wichtig, sich an die jeweils zuständige Behörde zu wenden. Wir, der ZIEMLICH BESTE FREUNDE Assistenzdienst, unterstützen die Menschen mit Behinderung bei etwaigen Behördengängen und den damit verbundenen Antragsverfahren als Träger der Eingliederungshilfe. Seit dem Jahr 2020 müssen Leistungen der Eingliederungshilfe nämlich offiziell beantragt werden. Das Prozedere ist in § 108 SGB IX geregelt. 

In Bezug auf die Eingliederungshilfe wird immer der individuelle Bedarf für den Menschen mit Behinderung ermittelt. Das bundesweit einheitliche Gesamtplanverfahren dient der Bedarfsermittlung für die Eingliederungshilfe. Der Träger dieser Hilfe hat die Verpflichtung, das Verfahren durchzuführen und dabei bestimmte Regeln zu beachten. Bei allen Schritten des Verfahrens ist eine Beteiligung des leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung vorgesehen. Zudem steht ihm jederzeit das Recht zu, eine Person seines Vertrauens hinzuzuziehen.

Nach Abschluss der Bedarfsermittlung (und gegebenenfalls einer Gesamtplankonferenz) ermittelt der Träger der Eingliederungshilfe anhand der festgestellten Bedarfe, welche Leistungen erforderlich sind, und erstellt einen Gesamtplan.

Der abschließende Punkt des Verfahrens ist die Erstellung eines Leistungsbescheids als verwaltungsrechtlicher Akt. Grundlage hierfür bildet zwar der Gesamtplan selbst, jedoch ist dieser nicht Bestandteil des Leistungsbescheids.

Um den sich ändernden Bedarfen und Teilhabezielen gerecht zu werden, soll der Gesamtplan regelmäßig alle zwei Jahre überprüft und aktualisiert werden. Sollten sich vor dem regulären Überprüfungstermin Änderungen bei den Teilhabezielen oder Bedarfen ergeben, sollte dies umgehend dem Träger der Eingliederungshilfe gemeldet werden, damit die entsprechenden Leistungen bedarfsgerecht erbracht werden können.

Im Bereich der Eingliederungshilfe gibt es neben dem Gesamtplanverfahren auch das Teilhabeplanverfahren gemäß Teil 1 des SGB IX. Obwohl sie sich stark ähneln, sind sie nicht identisch. Während das Gesamtplanverfahren bei jedem Antrag auf Eingliederungshilfe durchgeführt werden muss, findet das Teilhabeplanverfahren nur dann statt, wenn Leistungen aus verschiedenen Gruppen oder von mehreren Rehabilitationsträgern benötigt werden. 

Die Leistungsgruppen umfassen beispielsweise soziale und berufliche Integration. Zu den Rehabilitationsträgern gehören unter anderem die Träger der Eingliederungshilfe, die gesetzliche Krankenversicherung und die Bundesagentur für Arbeit. Das Ziel des Teilhabeplanverfahrens besteht darin, eine Abstimmung zwischen den verschiedenen Rehabilitationsträgern zu ermöglichen.

Werden die Kosten der Eingliederungshilfe übernommen?

Die Leistungen der Eingliederungshilfe hängen weiterhin von den finanziellen Verhältnissen ab. Allerdings wird nun nicht mehr das Einkommen und Vermögen des Partners oder der Partnerin berücksichtigt, sondern nur noch das des Menschen mit Behinderung selbst. Wenn die berechtigte Person jedoch minderjährig ist und mit ihren Eltern oder einem Elternteil zusammenlebt, werden auch deren Einkommen und Vermögen einbezogen.

Es ist jedoch nicht erforderlich, dass Menschen mit Behinderung oder die haftenden Eltern eines Minderjährigen sich an jeder Leistung der Eingliederungshilfe finanziell beteiligen müssen. Der Gesetzgeber hat bestimmte Leistungen festgelegt, bei denen keine Kostenbeteiligung verlangt wird. Die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen variiert daher je nach Art der erbrachten Unterstützung durch die Eingliederungshilfe.

Welche Neuerungen hat die Eingliederungshilfe seit 2020 zu verzeichnen?

Der Fokus liegt auf dem Menschen, denn jeder Mensch ist einzigartig. Selbst wenn Personen ähnliche Behinderungen haben, können sie sich dennoch stark voneinander unterscheiden. Menschen mit Behinderung sollen selbst darüber bestimmen können, welche Unterstützung sie benötigen.

Die Eingliederungshilfe und die Sozialhilfe sind nun getrennt. Aus diesem Grund müssen jetzt zwei separate Anträge gestellt werden. Die Eingliederungshilfe steht unabhängig von anderen Sozialleistungen zur Verfügung, wie zum Beispiel dem Bürgergeld. Das Ziel dieser Änderung besteht darin sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung nicht länger als Bittsteller zum Sozialamt gehen müssen. 

Stattdessen soll ihnen das Recht auf Eingliederungshilfe zugesprochen werden – genauso wie jedem das Recht zugestanden wird zu wählen. Wenn jemand sowohl Eingliederungshilfe als auch weitere Sozialleistungen erhalten möchte, muss er oder sie nun zwei separate Anträge stellen: einen für die Eingliederungshilfe und einen für die weiteren Leistungen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Für Menschen unter 18 Jahren mit einer Behinderung bleibt die Verbindung zwischen der Eingliederungshilfe und anderen sozialen Leistungen bestehen.

Die Beratung zur Eingliederungshilfe muss verständlich sein. Das Gesetz fordert, dass sie „wahrnehmbar“ sein soll. Dies bedeutet zum Beispiel, dass gehörlose Menschen eine Gebärdensprachdolmetscherin oder einen -dolmetscher zur Verfügung gestellt bekommen sollten. 

Das Vermögen und Einkommen von Partnern von Menschen mit Behinderung spielt bei der Eingliederungshilfe keine Rolle mehr. Auch das Vermögen und Einkommen von Eltern volljähriger Kinder mit Behinderungen wird nicht berücksichtigt. Mit dem neuen Gesetz soll es besser möglich sein, auf die individuellen Bedürfnisse jedes einzelnen Menschen einzugehen. Zudem sollen Menschen mit Behinderung selbst darüber bestimmen können, welche Unterstützung sie erhalten möchten. Das Gesetz ist jedoch noch sehr neu und es bleibt abzuwarten ob dieses Ziel auch im echten Leben erreicht wird.

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Giuliano vom ZBF Assistenzdienst aus Troisdorf/Köln

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