Assistenzdienst Troisdorf / Köln

Persönliche Assistenz, die verbindet.

ZIEMLICH BESTE FREUNDE ist (d)ein moderner Assistenzdienst aus Troisdorf bei Köln. Unsere Persönliche Assistenz in Form von Eingliederungshilfe ist auf Menschen mit körperlichen, seelischen, geistigen und Sinnesbeeinträchtigungen ausgerichtet, die Unterstützung im privaten, beruflichen und schulischen Alltag benötigen. Wir stellen Dich als Mensch in den Fokus und ermöglichen dir ein selbstbestimmtes, eigenständiges Leben! 

Ziemlich vielfältiger Assistenzdienst

Unsere verschiedenen Assistenzdienstbereiche

In Deutschland leben laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2021 fast 8
Millionen Menschen mit einem zuerkannten Behindertengrad von mindestens 50 Prozent. Das entspricht einer Behindertenquote von etwa 10 Prozent gemessen an der gesamten Bevölkerung hierzulande. Und dabei haben viele dieser Menschen eines gemeinsam: Sie benötigen Unterstützung im privaten, beruflichen oder schulischen Alltag. Diese Unterstützung leisten sowohl Pflege- als auch Assistenzdienste – wie auch wir mit ZIEMLICH BESTE FREUNDE. Dabei werden die Kosten für die Assistenz vom Staat in Form des sogenannten Persönlichen Budgets übernommen. Gerne unterstützen wir dich in Bezug auf den gesamten Antragsprozess, damit deine Assistenz eine vollkommene Entlastung für dich darstellt – sowohl in der Praxis als auch finanziell.

ZIEMLICH BESTE FREUNDE WERDEN

Vom Kennenlernen bis zur Alltagsgestaltung

Uns ist es wichtig, dass sich die Betreuung durch unseren Assistenzdienst vertraut, respektvoll und verlässlich für dich anfühlt – und dir vor allem Spaß macht. Deshalb sind wir einerseits danach bestrebt, unsere (und deine) Assistenzkräfte fair zu bezahlen und ihnen einen angenehmen Arbeitsplatz zu bieten. Andererseits stellen wir unsere Assistenzteams so zusammen, dass sich deren Interessen mit deinen bestmöglich decken – Wie bei Ziemlich Besten Freunden eben! 

Um eine optimale Betreuungsleistung garantieren zu können, legen wir Wert auf ein hohes Maß an Individualität, Persönlichkeit, Transparenz und Service – vom persönlichen Kennenlernen über die Antragsstellung bis hin zur täglichen Organisation deiner Persönlichen Assistenz. 

Persönliches Kennenlernen

Wir besprechen deine Fragen & Unklarheiten rund um das Thema "Persönliche Assistenz" & "Persönliches Budget" und zeigen dir dabei unterschiedliche Möglichkeiten & Vorteile auf.

Kostenlose Bedarfsermittlung

Unsere Persönliche Assistenz richtet sich immer nach deinem persönlichen und gewünschten (Tages-)Bedarf aus, den wir vorab hinsichtlich Zeit & Umfang genauer definieren.

Individuelle Antragsstellung

Wir unterstützen dich auf Wunsch bei der Antragsstellung für die Persönliche Assistenz respektive das Persönliche Budget und reichen alle notwendigen Dokumente gemeinsam ein.

Organisation & Tagesplanung

Wir kümmern uns um die gesamte Organisation & Planung deines Alltags: Teamzusammenstellung, Dienstplanerstellung & Freizeitplanung - und das in enger Abstimmung mit dir.

Wir sind Ziemlich beste Freunde

Dein moderner Assistenzdienst aus Troisdorf bei Köln

Angelehnt an den gleichnamigen Kinofilm aus dem Jahr 2011 haben wir, 3 langjährige Freunde aus Köln, es uns zur Aufgabe gemacht, mit unserem Assistenzdienst Menschen mit Behinderung ein glückliches und unbeschwertes Leben zu ermöglichen. Unsere Persönliche Assistenz steht für Zusammenhalt, Vertrauen, Respekt und Fürsorge – gepaart mit viel Humor & Leichtigkeit. Genau so, wie es unter Ziemlich Besten Freunden der Fall ist. Wir richten uns stets an deinen persönlichen, individuellen Bedürfnissen aus und verhelfen dir, deine beruflichen und privaten Wünsche, Ziele und Visionen zu erreichen. Bei uns stehst Du als Mensch im Fokus!

Giuliano vom ZBF Assistenzdienst aus Troisdorf/Köln

Giuliano

Geschäftsführer

zbf persoenliche assistenz marco

Marco

Geschäftsführer

zbf persoenliche assistenz darius

Darius

Geschäftsführer

Unser Ziel: Ein modernes Assistenzdienst-Start-Up aufzubauen, das die Ausübung des Pflegeberufes beziehungsweise die Persönliche Assistenz als Dienstleistung revolutioniert und damit verbunden modern, attraktiv und zukunftsfähig gestaltet. Unsere Assistenzkräfte dürfen mit flexiblen Arbeitszeitmodellen, überdurchschnittlichen Gehältern, Zuschlägen, Boni und vor allem mit Wertschätzung und Respekt für ihre Tätigkeit als Persönliche Assistenz rechnen. 

Das gesamte Team von ZIEMLICH BESTE FREUNDE ist jung und dynamisch gestaltet – und genau dieser Spirit soll auch auf die assistenzbedürftigen Menschen übertragen werden. Denn wir verfolgen das Credo, dass begeisterte Mitarbeiter auch Begeisterung und Freude bei unseren Assistenznehmern auslösen. Schlussendlich wünschen wir eine Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderung vollständig integriert sind und dieselben Möglichkeiten und Freiheiten wie alle anderen haben. Im Gegensatz zu anderen Hilfsangeboten gewährt dir unsere Persönliche Assistenz die vollständige Kontrolle über dein Leben.

Du hast Fragen rund um die Themen „Eingliederungshilfe“ und „Persönliches Budget“ und wünschst eine persönliche, telefonische oder Online-Beratung? Kontaktiere uns diesbezüglich einfach über die nachfolgenden Kanäle und Medien – wir werden uns dann schnellstmöglich bei dir zurückmelden!

Ziemlich gute Fragen

Wissenswertes rund um unseren Assistenzdienst

Welche Assistenzdienst-Modelle gibt es?

Als Assistenzdienst bieten wir das sogenannte Dienstleistermodell und das Arbeitgebermodell an.

Im Dienstleistungsmodell kümmert sich ein Assistenzdienst um alle Angelegenheiten für den Menschen mit Behinderung. Dazu zählen beispielsweise die Beantragung des Persönlichen Budgets sowie die Ermittlung des Umfangs der benötigten Unterstützung bei und mit den Kostenträgern. Auch die Kommunikation mit den Trägern wird von uns übernommen – vom Antrag bis zur praktischen Tätigkeit.

Gemeinsam filtern wir mit der betroffenen Person die passende Assistenzkraft aus unserem Team heraus. Bei der Auswahl hat der Assistenznehmer immer das letzte Wort, denn schließlich verbringt er mit seiner Assistenz den Alltag. Wir übernehmen die komplette Dienstplanung und sorgen für eine reibungslose Stunden- und Lohnabrechnung der Assistenz.

Durch unser Dienstleistungsmodell profitiert der hilfsbedürftige Mensch von erheblichen Einsparungen an Zeit und Aufwand. Der Assistenznehmer muss sich um all diese Dinge fortan nicht mehr kümmern. Wir stehen hierbei von Anfang an mit Rat und Tat zur Seite und wickeln alle oben genannten Punkte nach den Vorgaben und Wünschen des Assistenznehmers ab. Die eingesetzten Assistent*innen sind bei uns angestellt, sodass wir die geleistete Arbeitszeit dem Assistenznehmer einfach in Rechnung stellen.

Das Arbeitgebermodell hingegen legt besonderen Wert auf die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung des Assistenzbedürftigen. Er fungiert praktisch als Arbeitgeber und stellt seine eigenen Assistenzkräfte ein. Dabei übernimmt der Mensch mit Behinderung sämtliche Verwaltungsaufgaben eigenständig, wie beispielsweise die Meldung beim Finanzamt oder die Zahlungsabwicklung mit Krankenkassen und Behörden. Auch die Klärung von Fragen und Problemen bei der Zusammenarbeit sowie das Aussprechen von Kündigungen und die Führung von Prozessen bei Rechtstreitigkeiten fallen in seinen Zuständigkeitsbereich.

Als Assistenzdienst unterstützen wir punktuell im Falle eines Arbeitgebermodells in den gewünschten Themenbereichen. Wir beraten zunächst umfassend zu den verschiedenen Modellen und erarbeiten dann gemeinsam mit dem Assistenzbedürftigen die Umsetzung seiner individuellen Wünsche, unabhängig von deren Umfang. Gerne helfen wir auch bei Fragen zur Finanzierung durch das Persönliche Budget.

Was versteht man unter "Persönliche Assistenz"?

Persönliche Assistenz, auch als Eingliederungshilfe bezeichnet, ist eine weit verbreitete Dienstleistung, die Menschen mit Behinderung bei alltäglichen Aufgaben und Aktivitäten hilft und von einem Assistenzdienst angeboten wird. Sie kann auf die spezifischen Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnitten werden und bietet Unterstützung in Bereichen wie Körperpflege, Zubereitung von Mahlzeiten, Transport, Haushaltsführung, Medikamentenverwaltung und mehr. Grundsätzlich findet Persönliche Assistenz in den folgenden Bereichen statt:

  • In der Schule
  • Am Arbeitsplatz
  • In der Freizeit
  • In der Uni/Hochschule
  • In der Kita
  • In der Ausbildung
  • Auf Reisen
  • Stellvertretend für Eltern

Ziel der Persönlichen Assistenz ist es, den Menschen zu helfen, ihre Unabhängigkeit und Lebensqualität zu erhalten und ihnen gleichzeitig Sicherheit und Würde zu geben. Sie ist ein wertvolles Hilfsmittel für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen oder zusätzliche Hilfe bei der Bewältigung ihres häuslichen Lebens benötigen. Mit dem richtigen Maß an Unterstützung durch qualifizierte Fachkräfte kann die Persönliche Assistenz vielen Menschen das Leben erleichtern.

Wieso ist Persönliche Assistenz bzw. Eingliederungshilfe so besonders relevant?

Für viele Menschen mit Behinderung ist es schwierig, alltägliche Dinge selbstständig zu erledigen. Arbeit, Schule, Sport, Freizeit – all das kann ohne Hilfe oft nicht gemeistert werden. Hier kommt die Eingliederungshilfe ins Spiel: Sie soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung die Unterstützung bekommen, die sie benötigen. Ziel ist es, ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, wie es jeder andere Mensch auch führen kann.

Die Eingliederungshilfe leistet dabei wichtige Unterstützung: Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden können, wie sie leben möchten und welche Berufe oder Hobbys sie ausüben möchten. Das bedeutet mehr Teilhabe an der Gesellschaft und mehr Selbstbestimmung.
Die Aufgaben der Eingliederungshilfe sind vielfältig: Sie soll nicht nur eine Behinderung vermeiden, sondern auch die Folgen einer bereits bestehenden Behinderung beseitigen oder zumindest abmildern. Letztendlich geht es darum, Menschen mit Behinderung ein möglichst selbstständiges und erfülltes Leben zu ermöglichen.

Welche Arten von Eingliederungshilfe gibt es?

Bei der Eingliederungshilfe unterscheidet man zwischen der Geld- & Sachleistung:

  • Geldleistung: Auch als das sogenannte Persönliche Budget bezeichnet. Hierbei erhält der assistenzbedürftige Mensch einen Geldbetrag zur eigenständigen Bezahlung und Bestimmung der Assistenzkräfte.
  • Sachleistung: Hierbei erhält der Assistenznehmer bestimmte Sachgegenstände, die ihm das Leben erleichtern, wie unter anderem die Beauftragung eines Assistenzdienstes. Der Assistenzdienst rechnet die Leistungen dann eigenständig mit dem jeweiligen Kosten- & Sozialträger ab.

Wer ist berechtigt, Eingliederungshilfe zu erhalten?

Menschen mit Beeinträchtigungen im körperlichen, geistigen, seelischen oder sensorischen Bereich benötigen Unterstützung, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Eine wesentliche Behinderung liegt vor, wenn die Einschränkungen und Barrieren eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschweren oder unmöglich machen. 

Der Grad der Behinderung allein ist dabei nicht ausschlaggebend, sondern es muss individuell betrachtet werden, wie die Behinderung das Leben beeinflusst und wie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verbessert werden kann. Hierbei geht es beispielsweise um den Zugang zu Bildung, Arbeit, Freizeitaktivitäten oder ehrenamtlichem Engagement. 

Um Eingliederungshilfe zu erhalten, ist schlussendlich das Einreichen eines Antrags notwendig. Wir als Assistenzdienst unterstützen gerne bei der Antragsstellung beim im jeweiligen Bundesland zuständigen Kosten- & Leistungsträger.

Inwiefern spielt das sogenannte "Wunsch- & Wahlrecht" eine wichtige Rolle in Bezug auf die Persönliche Assistenz?

Im Sozialgesetzbuch 9, Paragraf 8 ist festgeschrieben, dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, bei der Auswahl ihrer Leistungen mitzubestimmen. Die Entscheidung darüber, welche Leistungen eine Person erhält, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu zählen beispielsweise das Alter, das Geschlecht, der Familienstand sowie die religiösen Überzeugungen einer Person. 

Anhand dieser Kriterien kann ein junger Mensch mit Behinderung beispielsweise sagen, dass er nicht in einem Altenwohnheim untergebracht werden möchte. Eine weibliche Person wiederum kann entscheiden, dass sie nicht an einer Reha-Maßnahme teilnehmen möchte, an der ausschließlich Männer beteiligt sind. Allerdings gibt es auch weitere wichtige Faktoren, die bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden müssen, wie zum Beispiel die Kosten, die Qualität der Leistungen oder der Wohnort.

Das Wunsch- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen ist ein grundlegendes Prinzip, welches sicherstellt, dass sie die Möglichkeit haben, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Um selbstbestimmt leben zu können, müssen die Leistungen, die sie erhalten, von hoher Qualität sein und ihre spezifischen Bedürfnisse erfüllen. 

Die Erfüllung des Bedarfs ist das Wichtigste bei der Bereitstellung von Leistungen. Dies bedeutet, dass eine Person nur das bekommen sollte, was sie tatsächlich benötigt. Zum Beispiel, wenn jemand eine Rehabilitationsbehandlung benötigt, die sich auf Bewegung und Ernährung konzentriert, ist eine Suchttherapie nicht angemessen. In diesem Fall wäre der Bedarf nicht gedeckt. 

Wenn es mehrere Optionen gibt, die den Bedarf erfüllen, kann das Wunsch- und Wahlrecht zum Tragen kommen. Der Mensch mit Behinderung hat dann die Freiheit, die Leistung auszuwählen, die er bevorzugt. Nur wenn eine andere Option zumutbar ist, kann eine Alternative angeboten werden. Hierbei werden Faktoren wie Wohnort, Alter, Glaubensrichtung und Lebensstil berücksichtigt.

Falls eine Leistung unzumutbar ist, wird sie ausgeschlossen. Wenn es mehrere zumutbare Optionen gibt, werden die Kosten berücksichtigt, um die beste Option zu wählen. Eine Leistung, die zu teuer ist, wird dann verworfen.

Gesetzliche Veränderungen in Bezug auf die Eingliederungshilfe im Jahr 2020 - Was ist passiert?

Das Wohl des Menschen steht im Vordergrund: Denn jeder Einzelne ist einzigartig. Selbst bei ähnlichen Beeinträchtigungen unterscheiden sich Menschen in ihren Bedürfnissen und Wünschen. Deswegen sollte der Mensch mit Behinderung selbst entscheiden, was er benötigt. Hierbei kann das „Wunsch- und Wahlrecht“ helfen, um die Selbstbestimmung zu stärken.

Durch die Trennung von Eingliederungshilfe und Sozialhilfe müssen nun zwei Anträge gestellt werden. Die Eingliederungshilfe steht jedoch unabhängig von anderen Sozialleistungen, wie beispielsweise Hartz 4. Diese Änderung soll dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderung nicht mehr als Bittsteller beim Sozialamt erscheinen müssen. Vielmehr soll jeder ein Recht auf Eingliederungshilfe haben, wie auch das Wahlrecht.

Wer neben der Eingliederungshilfe auch weitere Sozialleistungen benötigt, muss nun zwei Anträge stellen. Eine Ausnahme bilden hierbei Menschen mit Behinderung unter 18 Jahren, bei denen die Eingliederungshilfe noch nicht von anderen Sozialleistungen getrennt ist. 

Eine Begleitperson zur Unterstützung und Beratung ist für Menschen mit Behinderung immer erlaubt. Ob es ein guter Freund, ein Familienmitglied oder eine Nachbarin ist, mit einer Vertrauensperson im Rücken kann man gestärkt in ein Beratungsgespräch gehen.

Es ist von enormer Wichtigkeit, dass die Beratung zur Eingliederungshilfe für alle Betroffenen verständlich ist. Laut Gesetz muss sie „wahrnehmbar“ sein, was bedeutet, dass beispielsweise gehörlose Menschen eine Beratung in Gebärdensprache erhalten sollten und Menschen mit Lernschwierigkeiten Informationen in Leichter Sprache. 

Einkommen und Vermögen von Partnern oder Eltern von behinderten Menschen spielen bei der Eingliederungshilfe keine Rolle. Mit dem neuen Gesetz soll auf jeden Einzelnen individuell eingegangen werden und Menschen mit Behinderungen sollen die Möglichkeit haben, darüber mitzubestimmen, welche Unterstützung sie benötigen.

Ob dieses Ziel jedoch tatsächlich im realen Leben erreicht wird, bleibt abzuwarten, da das Gesetz noch sehr neu ist. Es ist jedoch ein wichtiger Schritt in Richtung einer besseren Inklusion und Unterstützung für Menschen mit Behinderung.

Einfacher Assistenzdienst oder Pflege-Fachleistung - Was ist "besser"?

Die mit dem persönlichen Budget verbundene Unterstützungsleistung kann durch einen allgemeinen Assistenzdienst oder durch die Leistung einer Fachkraft erfolgen. Eine allgemeine Assistenz, wie wir sie als Assistenzdienst erbringen, leistet vor allem in solchen Angelegenheiten Hilfestellung, die für die beeinträchtigte Person im alltäglichen Leben alleine nicht oder nur schwer zu bewerkstelligen wären. 

Hierzu zählen auch etwaige Aktivitäten, die eine Betreuung oder Begleitung erfordern, wie zum Beispiel zur Erleichterung der Mobilität eines Rollstuhlfahrers. Zusammenfassend sorgen wir als Assistenzdienst also dafür, dass der Mensch mit Behinderung einen unbeschwerten, lockeren Alltag unter Ziemlich Besten Freunden durchlebt.

Dem hingegen bezeichnet eine Fachleistung eine Art der Unterstützung, die durch speziell ausgebildete, beruflich qualifizierte Arbeitskräfte erbracht wird, wie zum Beispiel von Pflegefachkräften, Heilpädagogen oder auch SozialarbeiterInnen. Eine derartige Fachkraft hat in der Regel einen erzieherischen Auftrag inne, wonach der Mensch mit Behinderung dazu angeleitet wird, bestimmte Dinge im und für den Alltag zu erlernen, beispielsweise die überwiegend eigenständige Bewältigung des Haushalts.

Die Wahl der Art der Assistenz ist grundsätzlich frei durch den Nehmer des persönlichen Budgets bestimmbar. Gerne beraten wir die Betroffenen ganz unverbindlich in dieser Angelegenheit.

Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht die Assistenzdienstleistung von ZIEMLICH BESTE FREUNDE?

Wir bieten die sogenannte „Einfache Assistenz“ als Dienstleistung für Menschen mit Behinderung gemäß §113 Abs. 2 SGB IX in Verbindung mit §78 Abs. 2, Nr. 1, Abs. 3 SGB IX und §103 SGB IX. an. Die „Einfache Assistenz“ ist ein Teilbereich der Sozialen Teilhabe.

"Ein Freund ist jemand, der dir völlige Freiheit gibt, du selbst zu sein."

- Jim Morrison