Kostenübernahme

"Persönliches Budget": Deine Assistenz vom Staat bezahlt

Als Mensch mit Behinderung hast du das Recht auf Leistungen der Eingliederungshilfe, die durch uns als Assistenzdienst erbracht werden, damit du in höchstem Maße unabhängig und selbstbestimmt leben kannst. Dabei werden die Kosten für die Assistenz vom Staat in Form des sogenannten Persönlichen Budgets übernommen. Gerne unterstützen wir dich in Bezug auf den gesamten Antragsprozess, damit deine Assistenz eine vollkommene Entlastung für dich darstellt – sowohl in der Praxis als auch finanziell.

Wissenswertes

Fragen & Antworten (FAQ) über "Persönliches Budget"

"Persönliches Budget" - Was ist das genau?

Persönliches Budget kann seit 2008 von Menschen mit Behinderung beantragt werden. Die Beantragung erfolgt direkt beim Kostenträger. Diese Art der staatlichen Hilfe soll den Hilfsbedürftigen das alltägliche Leben erleichtern, indem die dafür notwendige Unterstützung bezahlt wird. 

Hierbei kann der oder die Betreute eigenständig entscheiden, wer die Unterstützung, also der Betreuende sein soll, an den die finanziellen Mittel fließen. Das Persönliche Budget ist somit auch ein wesentlicher Schritt für den Menschen mit Behinderung in ein selbstbestimmtes, selbstständiges und freies Leben.

Ein Leben in Selbstbestimmung bedeutet, dass man die Kontrolle über sein eigenes Leben hat und nicht von den Entscheidungen anderer abhängig ist. Es geht um die freie Wahl des täglichen Lebens, um das Recht, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, um am öffentlichen Leben teilzunehmen, verschiedene soziale Rollen wahrzunehmen und Entscheidungen selbst zu treffen. 

Mit der Persönlichen Assistenz der Assistenz-Experten haben Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, ihr Leben nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten. Es gibt keinen vorgegebenen Tagesablauf und keine starren Vorschriften, die erfüllt werden müssen. Stattdessen haben Sie die Freiheit, zu entscheiden, was, wann, wie, wo und mit wem Sie etwas machen möchten. Denn nur so können Sie wirklich das Leben führen, das Sie sich wünschen.

Das persönliche Budget darf allerdings nicht als Geldmittel für die Befriedigung privater Interessen, wie beispielsweise der Kauf von Konsumgütern oder die Bezahlung eines Urlaubs, missverstanden geschweige denn missbraucht werden. Die finanzielle Unterstützung in Form des persönlichen Budgets ist ausschließlich für die Menschen vorgesehen, die dem Hilfsbedürftigen den Alltag erleichtern. Das Geld ist also zweckgebunden. 

Als Behindertenassistenzdienst beraten wir dich unverbindlich in Bezug auf das Persönliche Budget und übernehmen auf Wunsch auch deine individuelle Antragsstellung.

Wer stellt "Persönliches Budget" zur Verfügung?

Grundsätzlich ist es möglich, dass Menschen mit Behinderung das “Persönliches Budget” zugleich von verschiedenen Kostenstellen erhalten. Schlussendlich kommen die jeweiligen Budget-Anteile der Kostenträger in einen Topf bzw. gesammelt dem Hilfsbedürftigen oder seinem Assistenzdienst zu. Hierbei spricht man dann von dem sogenannten trägerübergreifenden, persönlichen Budget.

Für den Budget-Empfänger stellt sich diese Situation allerdings völlig unkompliziert dar. Denn aus seiner Sicht ist es lediglich notwendig, das persönliche Budget bei einer einzigen der genannten Kostenstellen zu beantragen. Die auserwählte Stelle veranlasst daraufhin alles Weitere und koordiniert die Budget-Planung mit den übrigen Kostenträgern. Der Budget-Empfänger hat also durchweg nur mit einer einzigen Kostenstelle zu tun.

Mögliche Leistungs- & Kostenträger sind:

  • Krankenkasse
  • Arbeitsamt, Sozialamt, Jugendamt, Integrationsamt
  • Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung
  • Berufsgenossenschaften
Welche Leistungen umfasst "Persönliches Budget"?

Persönliches Budget stellt eine finanzielle Unterstützung für Menschen mit Hilfebedarf dar, die entweder als monatlicher Geldbetrag oder in Form von Gutscheinen erbracht wird. Dabei erfolgt die Berechnung der finanziellen Leistung individuell und berücksichtigt die jeweiligen Bedürfnisse des Hilfebedürftigen, sodass kein pauschaler Betrag gewährt wird.

Persönliches Budget hat das Ziel, eine umfassende Versorgung des Betroffenen zu gewährleisten, ohne dabei den benötigten Betrag für Sachleistungen zu überschreiten. Das Persönliche Budget ist ausschließlich für den alltäglichen und regelmäßig wiederkehrenden Bedarf aus stationärer, ambulanter und offener Hilfe vorgesehen und darf nur zu diesem Zweck verwendet werden. Budgetfähig sind alle Teilhabeleistungen, die der Mensch mit Behinderung selbst organisieren kann, mit Ausnahme einmaliger Hilfen.

Typische Budgetleistungen im Bereich der Teilhabe und Rehabilitation umfassen beispielsweise Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wie Hilfsmittel, Sprach- und Beschäftigungstherapie, Besuch einer Fördergruppe, Heilbehandlungen sowie häusliche Kranken- und Behandlungspflege. Auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wie pädagogische Förderung oder Teilnahme an Bildungsangeboten sowie ergänzende Leistungen wie Haushaltsführung, Beratung und Begleitung bei der Selbstversorgung, Mobilitätshilfen und Fahrtkosten sowie Assistenz sind budgetfähig.

Zusätzlich können Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft wie Freizeitgestaltung, Förderung und Vermittlung von sozialen Beziehungen, Kommunikationshilfen sowie Beschaffung von Informationen in Anspruch genommen werden.

Ist "Persönliches Budget" risikobehaftet?

Das Persönliche Budget bietet dem Betroffenen eine höhere Entscheidungsfreiheit, bringt jedoch auch eine neue Form der Verantwortung mit sich. Dabei besteht nicht nur eine Verpflichtung gegenüber dem Rehabilitationsträger in Form von Mitteilungs-, Auskunfts- und Rechenschaftspflichten, sondern auch im Verhältnis zum Leistungserbringer, beispielsweise einer Haushaltshilfe.

Der Budgetberechtigte hat die Möglichkeit, direkt mit dem von ihm gewählten Dienstleister in Kontakt zu treten und Leistungen zu vereinbaren, ohne dass der Rehabilitationsträger involviert ist. Kommt es zu Streitigkeiten, beispielsweise wegen unzureichender Leistungen oder Zahlungsansprüchen, muss der Budgetberechtigte wie ein Nichtbehinderter direkt mit dem Vertragspartner kommunizieren. Dabei findet der behinderte Mensch Schutz innerhalb der allgemein gültigen Rechtsordnung, genau wie jeder andere Bürger auch.

Was versteht man unter der sogenannten Budgetassistenz?

Die Verwaltung und Nutzung des Persönlichen Budgets sowie die Organisation der Teilhabeleistungen stellen für Menschen mit Behinderungen gewisse Herausforderungen dar, die sie selbst meistern müssen. Allerdings gibt es Möglichkeiten für jeden, unabhängig von Art und Schwere der Beeinträchtigung, das Persönliche Budget zu nutzen.

Dazu kann der Budgetberechtigte eine Budgetassistenz in Anspruch nehmen, um ihn bei der Verwaltung zu unterstützen. Die Auswahl der Assistenzperson obliegt dem behinderten Menschen selbst und kann von Familienangehörigen, Freunden, Betreuern, Steuerberatern oder Notaren übernommen werden. Die Kosten für die Assistenzleistungen müssen aus dem Persönlichen Budget beglichen werden.

Persönliches Budget im Leistungsdreieck der Persönlichen Assistenz

Wie erhält man das "Persönliche Budget"?

Die hilfsbedürftige Person kann sich zur Beantragung direkt an den jeweiligen Kostenträger wenden. Im Rheinland ist das der gleichnamige Landschaftsverband Rheinland (LVR). Die Antragsstellung kann ganz einfach in Form einer E-Mail oder auch per Briefpost erfolgen. Gerne unterstützen wir als Behindertenassistenzdienst den Prozess der Antragsstellung kostenlos und unverbindlich. Durch unser großes Netzwerk sind eine unkomplizierte und schnelle Antragsstellung und Bewilligung möglich.

Nach der Antragsstellung erfolgt i.d.R. ein Gespräch mit einem Mitarbeiter des jeweiligen Kostenträgers. In diesem Gespräch geht es darum, den Bedarf an Unterstützung und die damit verbundenen Wünsche und Ziele des Betroffenen zu ermitteln. Es wird also ein sogenannter Hilfeplan aufgestellt.

Sobald dieser vom Hilfsbedürftigen abgenommen wurde, geht es an die Erstellung des Zielvertrags bzw. der Zielvereinbarung. Der Zielvertrag definiert, wie der Name schon verlauten lässt, die Ziele, die der Mensch mit Behinderung an seine Unterstützung hat. Unter anderem geht es in diesem Vertrag auch darum, die Art und Häufigkeit der benötigten Hilfe, die persönlichen Ziele des Budget-Nehmers, die Verwendung sowie die Höhe des persönlichen Budgets festzulegen.

Ein solcher Vertrag wird immer auf einen Zeitraum von 2 Jahren ausgerichtet. Dadurch hat der Betroffene die Möglichkeit, nach Ablauf der Vertragsfrist die Unterstützung durch den Assistenzdienst zu bewerten – und darauf basierend eben weiter auszubauen oder sich anderweitige Unterstützung zu suchen.

In die Unterstützungsleistung des persönlichen Budgets sind insgesamt drei Parteien involviert: Die leistungsberechtigte Person selbst, also der Mensch mit Behinderung, der Leistungsanbieter respektive Dienstleister, wie zum Beispiel unsere Wenigkeit als Assistenzdienst, und der Kostenträger, der die Unterstützungsleistung letztlich zu bewilligen und finanzieren hat.

Trägerübergreifendes "Persönliches Budget" - Was ist damit gemeint?

Menschen mit Behinderung können von mehreren Rehabilitationsträgern Unterstützung erhalten. Das Persönliche Budget, das ihnen zusteht, setzt sich dann aus den verschiedenen Geldleistungen der Träger zusammen. Doch um den Prozess für den betroffenen Menschen zu vereinfachen, kann er die Teilhabeleistungen von einem Rehabilitationsträger seiner Wahl als trägerübergreifendes Persönliches Budget erhalten.

Der assistenzbedürftige Mensch hat dabei die Freiheit, selbst zu entscheiden, welcher Träger für ihn tätig wird und das Bewilligungsverfahren durchführt. Der ausgewählte Träger agiert in Vertretung der anderen Rehabilitationsträger und ist somit auch Ansprechpartner für Widerspruch und Klage. So kann der betroffene Mensch alle Fragen und Angelegenheiten bezüglich des Persönlichen Budgets mit nur einem Rehabilitationsträger klären.

Es sei jedoch angemerkt, dass das Persönliche Budget selbstverständlich auch dann gewährt wird, wenn nur ein Rehabilitationsträger zur Leistung verpflichtet ist.

Für welchen Kreis von Assistenzbedürftigen ist "Persönliches Budget" gedacht?

Jeder Mensch mit Behinderung hat die Chance, Persönliches Budget in Anspruch zu nehmen, ungeachtet der Schwere seiner Einschränkung. Es ermöglicht nicht nur ambulante, sondern auch stationäre und offene Unterstützung. Das eröffnet jedem die Möglichkeit, zumindest einzelne Leistungen als Budget zu nutzen.

Doch um sicherzustellen, dass die Teilhabeleistungen von hoher Qualität sind, muss der Betroffene zum Experten in eigener Sache werden. Das erfordert einen großen persönlichen Einsatz und bedeutet auch zeitlichen Aufwand.

Was sind die Vorteile des Persönlichen Budgets?

Das Persönliche Budget ist ein gesetzliches Instrument, das Menschen mit Behinderungen die Freiheit gibt, ihre eigenen Dienstleistungen individuell zu planen und zu organisieren. Es ermöglicht ihnen, ihre Bedürfnisse und Wünsche zu berücksichtigen und sich für die Dienstleistungen zu entscheiden, die sie benötigen, unabhängig davon, ob sie im In- oder Ausland erbracht werden.

Das Ziel des Persönlichen Budgets ist es, die Entscheidungsfreiheit und Autonomie von Menschen mit Behinderungen zu stärken und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, das auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Im Gegensatz zu Sachleistungen bietet das Persönliche Budget eine maßgeschneiderte Unterstützung, die individuell zugeschnitten ist und eine größtmögliche Flexibilität bei der Versorgung gewährleistet.

Wo und wie ist Persönliches Budget gesetzlich geregelt?

Die rechtlichen Grundlagen für das Persönliche Budget sind in mehreren Gesetzen und Verordnungen festgeschrieben. Konkret handelt es sich dabei um die §§ 17 ff. SGB IX, 159 Absatz 5 SGB IX, § 57 SGB XII, § 61 SGB XII sowie die Budgetverordnung (BudgetVO). Diese Bestimmungen enthalten detaillierte Vorgaben und Regelungen zum Inhalt des Persönlichen Budgets sowie zum Verwaltungsverfahren. Es ist wichtig, dass Betroffene und ihre Angehörigen diese Vorschriften kennen und verstehen, um ihre Rechte und Ansprüche optimal nutzen zu können.

Besteht die Möglichkeit, Persönliches Budget nach der Inanspruchnahme wieder zu kündigen?

Es kann für Menschen mit Behinderungen schwierig sein, die möglichen Folgen des Persönlichen Budgets abzuschätzen. Aus diesem Grund gibt es die Option, die Vereinbarung über das Persönliche Budget zu beenden und stattdessen Sachleistungen zu erhalten. Dies ermöglicht mehr Flexibilität und die Möglichkeit, die beste Unterstützung zu wählen, die den individuellen Bedürfnissen entspricht. Es ist wichtig, dass die Entscheidung, das Persönliche Budget aufzugeben, gut überlegt und mit einem Fachmann besprochen wird, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse weiterhin angemessen erfüllt werden.

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Giuliano vom ZBF Assistenzdienst aus Troisdorf/Köln

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