Persönliches Budget

"Persönliches Budget" ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen, die auf Hilfe im Alltag angewiesen sind. Anstelle von vorgegebenen Sachleistungen ermöglicht Persönliches Budget, die notwendigen Assistenz- und Pflegeleistungen eigenständig zu organisieren und zu finanzieren. Geregelt wird das Persönliche Budget in § 29 SGB IX, das Menschen mit Behinderung das Recht auf selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sichert.

Rechtlicher Anspruch auf Persönliches Budget

Laut § 29 des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) haben Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Personen Anspruch auf Persönliches Budget, wenn sie auf Hilfe angewiesen sind, um ihr Leben selbstbestimmt zu führen. Dies gilt für körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschweren. Der Anspruch kann sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern und Jugendlichen geltend gemacht werden. Das Persönliche Budget ist besonders geeignet, wenn individuelle Assistenzleistungen oder Pflege im Alltag benötigt werden. 

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Persönliches Budget für deine Assistenz

Persönliches Budget ist besonders geeignet, wenn individuelle Assistenzleistungen oder Pflege im Alltag benötigt werden. Mit diesem Hilfegeld, das dir durch den Staat bzw. den Kosten- & Leistungsträger, wie zum Beispiel der LVR oder LWL, nach zuerkanntem Bedarf bereitgestellt wird, kannst du also die für dich unterstützenden Dienste wie Pflegedienste oder Assistenzdienste bezahlen. Es bietet dir somit eine finanzielle Entlastung im Hinblick auf die Bezahlung von Unterstützungsleistungen. 

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Persönliches Budget für verschiedene Leistungen

Persönliches Budget umfasst eine Vielzahl von Leistungen, die auf die persönlichen Bedürfnisse der betroffenen Person abgestimmt sind. Dazu gehören u.a. Assistenzleistungen im Alltag, Beruf oder Studium, Pflegehilfen, die in der eigenen Wohnung oder im häuslichen Umfeld erbracht werden oder auch Mobilitätsunterstützung, um an Freizeitaktivitäten oder beruflichen Terminen teilzunehmen. Diese Leistungen können durch das Budget flexibel und nach eigenem Ermessen in Anspruch genommen werden.

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Viele Vorteile durch Persönliches Budgets

Persönliches Budget bietet für die betroffene Person zahlreiche Vorteile. Es führt u.a. zu mehr Selbstbestimmung, da der Klient selbst entscheidet, welche Hilfen wann in Anspruch genommen werden sollen. Das Hilfegeld steigert die Flexibilität, da die Assistenz nach eigenem Ermessen gestaltet werden kann. Zudem fördert es die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und sorgt beim Hilfsbedürftigen für mehr Transparenz und Kontrolle über die Verwendung der Mittel.

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Rechte & Pflichten bei Persönlichem Budget

Mit dem Persönlichen Budget hast Du die Verantwortung, die Leistungen eigenständig zu organisieren. Du hast das Recht, die Höhe des Budgets und die Art der Leistungen mit dem Kostenträger abzustimmen. Gleichzeitig bist Du jedoch verpflichtet, die Mittel entsprechend der Bedarfsprüfung zweckgebunden einzusetzen. Die gesetzlichen Vorgaben für die Verwendung des Budgets sind im SGB IX festgelegt. Regelmäßige Nachweise und Abrechnungen über die erbrachten Leistungen gehören ebenfalls zu Deinen Pflichten als Budgetnehmer.

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Persönliches Budget beantragen

Um Persönliches Budget zu erhalten, muss ein Antrag beim zuständigen Kostenträger, wie der Pflegekasse, dem Sozialamt oder dem Integrationsamt, gestellt werden. Die gesetzlichen Grundlagen sind in § 17 SGB IX geregelt. Der Antragsteller muss angeben, welche Unterstützung er benötigt und wie das Budget genutzt werden soll. Nach einer Bedarfsprüfung wird die Höhe des Budgets festgelegt. Der Antragsteller hat dann die Möglichkeit, die Assistenzleistungen eigenverantwortlich zu organisieren und zu finanzieren. Dabei unterstützen wir Dich als Assistenzdienst gerne im gesamten Antragsprozess.

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Deine Vorteile durch unsere Persönliche Budgetleistungen

Persönliches Budget als Maßnahme zu mehr Selbstbestimmung & Eigenverantwortung

Beim ZIEMLICH BESTE FREUNDE Assistenzdienst stehen Deine individuellen Bedürfnisse stets im Vordergrund. Unsere Assistenzleistungen werden speziell auf Deine Lebenssituation abgestimmt und bieten Dir genau die Unterstützung, die Du für mehr Unabhängigkeit und Lebensqualität benötigst. Ob im Haushalt, bei der Pflege, in der Freizeitgestaltung oder im Berufsalltag – unser erfahrenes und engagiertes Team ist immer an Deiner Seite, um Dich optimal zu unterstützen.

Mit den Assistenzleistungen, die Du über Persönliches Budget flexibel und selbstbestimmt organisieren kannst, fördern wir Deine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Unser Ziel ist es, Dir zu helfen, Barrieren abzubauen und an Aktivitäten in den Bereichen Soziales, Kultur oder Beruf uneingeschränkt teilzunehmen. Unsere individuell angepassten Assistenzleistungen bieten Dir mehr Freiheit, Selbstbestimmung und eine spürbare Verbesserung Deiner Lebensqualität.

24/7 im Einsatz & Erreichbarkeit für unsere Klienten in Notfällen
Assistenz nach den Wünschen & Bedürfnissen unserer Klienten
Team-Zusammenstellung immer gemeinsam mit unseren Klienten
Qualifiziertes & fortgebildetes Personal als Assistenzkräfte
Schnelle Kommunikation über unseren WhatsApp Hotline Service
Digitalisierter Assistenzdienst für bürokratische Entlastung
Direkte Kommunikation mit den Kosten- & Leistungsträgern
360° Unterstützung über die primäre Assistenzleistung hinaus
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FAQs

Wir beantworten häufig gestellte Fragen rund um das Thema "Persönliches Budget" sowie zu unserer Arbeit als Assistenzdienst.

Vor der Einführung des Persönlichen Budgets standen Menschen mit Behinderungen ausschließlich sogenannte Sachleistungen zur Verfügung. Diese Form der Unterstützung bedeutete, dass, wenn eine Person mit Behinderung Hilfe benötigte, diese bei einem Leistungsträger beantragt werden musste. Der Leistungsträger, in der Regel eine staatliche oder soziale Institution, überwies dann die erforderlichen Mittel direkt an eine entsprechende Einrichtung, wie beispielsweise einen mobilen Pflegedienst. Die Mitarbeiter*innen dieser Einrichtung übernahmen daraufhin die notwendige Betreuung und Unterstützung.

Ein wesentlicher Nachteil dieses Systems war jedoch, dass Menschen mit Behinderungen oft wenig Einfluss darauf hatten, wann und von wem sie die benötigte Hilfe erhielten. Die Entscheidungen über die Art und den Umfang der Unterstützung lagen hauptsächlich in den Händen des Leistungsträgers und der beteiligten Institutionen. Diese Art der Hilfeorganisation wird auch als „Fürsorge-Prinzip“ bezeichnet. Dabei wurde zwar sichergestellt, dass die notwendigen Unterstützungsmaßnahmen erbracht wurden, aber die individuellen Bedürfnisse und Präferenzen der betroffenen Personen wurden häufig nur unzureichend berücksichtigt.

Diese Fremdbestimmung führte dazu, dass viele Menschen mit Behinderungen das Bedürfnis nach mehr Autonomie und Selbstbestimmung äußerten. Sie wollten nicht länger, dass Dritte über die Art und Weise ihrer Unterstützung entscheiden. In diesem Zusammenhang wurde zunehmend der Ruf nach einem Persönlichen Budget laut. Das Persönliche Budget sollte es den Menschen mit Behinderungen ermöglichen, die Kontrolle über ihre eigene Unterstützung zu übernehmen und selbst zu entscheiden, welche Hilfsangebote sie in Anspruch nehmen möchten.

Das Persönliche Budget stellt somit einen entscheidenden Wendepunkt dar, weg vom traditionellen Fürsorge-Prinzip hin zu einem System, das die Selbstbestimmung und Autonomie der betroffenen Personen in den Mittelpunkt stellt. Mit der Einführung des Persönlichen Budgets wurde der Grundstein für ein selbstbestimmteres Leben gelegt, in dem die Menschen mit Behinderungen ihre Unterstützung nach ihren eigenen Bedürfnissen und Vorstellungen gestalten können.

Darüber hinaus bietet Persönliches Budget nicht nur mehr Flexibilität, sondern auch eine stärkere Integration in die Gesellschaft. Es gibt Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung ihrer Lebensbedingungen mitzuwirken, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen und somit ein Leben in größtmöglicher Unabhängigkeit zu führen. Dies ist nicht nur ein Schritt zu mehr Selbstbestimmung, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Förderung der Inklusion und Gleichberechtigung in unserer Gesellschaft.

Persönliches Budget steht allen Menschen mit Behinderung zu, die Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe haben. Diese finanzielle Unterstützung ist nicht nur auf Personen mit bereits bestehender Behinderung beschränkt. Auch Menschen, bei denen in naher Zukunft eine Behinderung erwartet wird, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Persönliches Budget zu stellen. Eltern von Kindern mit Behinderung können ebenfalls diesen Antrag im Namen ihres Kindes einreichen, um die notwendige Unterstützung sicherzustellen.

Das Persönliche Budget wird durch verschiedene Kostenträger finanziert, abhängig davon, welche Leistungen Du in Anspruch nimmst. Mögliche Kostenträger sind die Pflegekassen, die Krankenkassen, das Sozialamt, die Integrationsämter oder die Jugendämter. Die Höhe des Budgets richtet sich nach dem individuellen Unterstützungsbedarf, der in einer Bedarfsfeststellung ermittelt wird. Sobald das Budget genehmigt ist, wird es in monatlichen Zahlungen an den Budgetnehmer ausgezahlt, der damit eigenverantwortlich die benötigten Dienstleistungen finanzieren kann.

Das Persönliche Budget unterscheidet sich von klassischen Sachleistungen dadurch, dass Du die finanziellen Mittel direkt erhältst und eigenständig entscheidest, welche Dienstleister Du für Deine Unterstützung beauftragst. Im Gegensatz zu den starren Vorgaben bei Sachleistungen hast Du beim Persönlichen Budget die volle Kontrolle und Flexibilität, die Dienstleistungen auszuwählen, die am besten zu Deinen individuellen Bedürfnissen passen. Du kannst selbstbestimmt Assistenzdienste, Pflegedienste oder andere Anbieter beauftragen, während bei Sachleistungen der Kostenträger die Dienstleistungen direkt festlegt.

Obwohl das Persönliche Budget viele Bereiche der Unterstützung abdeckt, gibt es auch Einschränkungen. Nicht finanzierbar sind medizinische Leistungen, die von der Krankenkasse übernommen werden, sowie Hilfsmittel wie Rollstühle oder Pflegebetten, die unter Sachleistungen fallen. Ebenso können Leistungen, die nicht im Rahmen der Bedarfsfeststellung als notwendig erachtet wurden, nicht durch das Persönliche Budget finanziert werden. Es ist wichtig, dass die erbrachten Leistungen mit den im Budgetplan festgelegten Bereichen übereinstimmen, um die zweckgebundene Verwendung der Mittel sicherzustellen.

Oftmals sind verschiedene Träger für die Finanzierung des Persönlichen Budgets zuständig, abhängig von den individuellen Bedürfnissen und den spezifischen Leistungen, die erforderlich sind. Beispielsweise ist die Krankenkasse verantwortlich für die Bereitstellung medizinischer Hilfsmittel, die Pflegekasse für Pflegeleistungen und das Integrationsamt für die Assistenz am Arbeitsplatz.
 
Eine Erleichterung für die Antragsteller besteht darin, dass das Persönliche Budget nur bei einem einzigen Träger beantragt werden muss. Dies bedeutet, dass der Antrag, beispielsweise beim Integrationsamt, zentral gestellt wird, und dieser Träger dann die Koordination übernimmt. Das Integrationsamt wird somit zur zentralen Anlaufstelle und ist verantwortlich dafür, dass auch die Pflegekasse und die Krankenkasse ihren jeweiligen Anteil zum Persönlichen Budget beisteuern, falls dies erforderlich ist.
 

Dieses Verfahren vereinfacht den Prozess erheblich, da die Antragsteller nicht bei jeder einzelnen Institution einen separaten Antrag stellen müssen. Stattdessen übernimmt der gewählte Träger, etwa das Integrationsamt, die Aufgabe, die notwendigen Abstimmungen mit den anderen beteiligten Stellen zu koordinieren. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass alle benötigten Leistungen – sei es Assistenz am Arbeitsplatz, Pflegeleistungen oder medizinische Hilfsmittel – im Rahmen des Persönlichen Budgets abgedeckt werden.

Wenn das Persönliche Budget durch mehrere Träger finanziert wird, spricht man in der Fachsprache von einem „Träger-übergreifenden Persönlichen Budget“. Diese Form des Budgets ist besonders nützlich, da sie eine ganzheitliche und bedarfsgerechte Unterstützung ermöglicht. Durch die Zusammenarbeit der verschiedenen Träger können alle relevanten Leistungen gebündelt und effizient bereitgestellt werden, was den Antragstellern ein hohes Maß an Flexibilität und Selbstbestimmung bietet.

Ein Träger-übergreifendes Persönliches Budget bietet zudem den Vorteil, dass es die individuelle Lebenssituation der betroffenen Personen umfassend berücksichtigt. Es ermöglicht eine maßgeschneiderte Unterstützung, die nicht nur auf einen Lebensbereich beschränkt ist, sondern alle notwendigen Hilfen integriert. Dies trägt erheblich zur Lebensqualität bei, da Menschen mit Behinderung auf diese Weise alle benötigten Ressourcen aus einer Hand erhalten, ohne sich mit der Bürokratie mehrerer Institutionen auseinandersetzen zu müssen.

Budget-Assistentinnen sind wichtige Unterstützungspersonen, die dabei helfen, das Persönliche Budget effektiv zu verwalten und zu organisieren. Besonders für Menschen mit Behinderung, die nicht in der Lage sind, das Budget selbstständig zu managen, sind Budget-Assistentinnen unverzichtbar. 

Ein wesentlicher Vorteil der Budget-Assistenz ist, dass die Kosten für diese Unterstützung im Rahmen des Persönlichen Budgets beantragt werden können. Das bedeutet, dass keine zusätzlichen finanziellen Belastungen entstehen, da die Kosten vollständig durch das Budget gedeckt werden können. So ist gewährleistet, dass jeder, der das Persönliche Budget nutzt, die notwendige Unterstützung erhält, ohne dass dies zu finanziellen Nachteilen führt.

Budget-Assistent*innen – das können beispielsweise auch Assistenzdienste sein – bieten eine breite Palette von Unterstützungsleistungen an. Diese umfassen unter anderem:

  • Beantragung des Persönlichen Budgets: Budget-Assistent*innen helfen bei der Vorbereitung und Einreichung des Antrags auf das Persönliche Budget, indem sie die erforderlichen Unterlagen zusammenstellen und sicherstellen, dass der Antrag korrekt ausgefüllt ist.
  • Einstellen von Assistent*innen: Sie unterstützen bei der Rekrutierung und Einstellung der passenden Assistentinnen, die im Alltag helfen sollen. Dazu gehört auch die Durchführung von Vorstellungsgesprächen und die Auswahl geeigneter Kandidatinnen.
  • Kündigung von Assistent*innen: Falls erforderlich, können Budget-Assistentinnen auch den Prozess der Kündigung von Assistentinnen übernehmen und sicherstellen, dass alle rechtlichen und vertraglichen Bestimmungen eingehalten werden.
  • Buchhaltung: Die Verwaltung der finanziellen Aspekte des Persönlichen Budgets, einschließlich der Buchhaltung und der Dokumentation der Ausgaben, kann ebenfalls von Budget-Assistent*innen übernommen werden.
  • Erstellung von Dienst- und Urlaubsplänen: Budget-Assistentinnen helfen auch bei der Planung der Arbeitszeiten und Urlaubszeiten der Assistentinnen, um sicherzustellen, dass die Unterstützung nahtlos und effizient organisiert ist.
  • Lösung von Problemen mit der Assistenz: Sollte es zu Problemen oder Konflikten mit den Assistentinnen kommen, stehen Budget-Assistentinnen bereit, um Lösungen zu finden und eine reibungslose Zusammenarbeit sicherzustellen.

In vielen Fällen übernehmen Familie oder Freunde die Rolle der Budget-Assistenz, insbesondere wenn sie dem Menschen mit Behinderung nahestehen und dessen Bedürfnisse gut kennen. Alternativ gibt es auch professionelle Fachleute wie zum Beispiel Assistenzdienste, die sich speziell dieser Aufgabe widmen.

Insgesamt stellt die Budget-Assistenz eine entscheidende Hilfe dar, um das Persönliche Budget optimal zu nutzen und die damit verbundenen Aufgaben effizient zu bewältigen. Sie trägt dazu bei, dass Menschen mit Behinderung die Kontrolle über ihre Unterstützung behalten, ohne sich mit den administrativen Herausforderungen allein auseinandersetzen zu müssen. Dies ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben, das genau auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmt ist.

Jetzt Persönliches Budget schnell & kostenlos beantragen!

Du hast Fragen rund um „Persönliches Budget“ oder zu unserem Assistenzdienst? Dann melde dich gerne bei uns! Wir helfen dir bei all deinen Fragen und Unklarheiten gerne persönlich, telefonisch, per Mail, per WhatsApp oder auch in Form einer Online-Beratung weiter! Unsere Beratung ist absolut kostenlos und unverbindlich. Kontaktiere uns diesbezüglich einfach über die nachfolgenden Kontaktoptionen oder fülle unser Anfrageformular aus.

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