Kostenübernahme der Assistenzleistung

Persönliches Budget

Persönliches Budget ermöglicht Menschen mit Behinderung, ein selbstbestimmteres Leben zu führen. Dieses staatliche Hilfegeld steht ihnen nicht nur rechtlich zu, sondern ermöglicht ihnen gleichermaßen, die benötigte Hilfe und Unterstützung flexibel einzukaufen. Dadurch können sie eigenständig entscheiden, wann, wo und von wem sie die benötigte Unterstützung erhalten möchten. Wir als Assistenzdienst beraten nicht nur zum Persönlichen Budget, sondern begleiten gleichermaßen die Berechtigten durch den gesamten Antragsprozess – und stellen auf Wunsch auch die Assistenzleistung bereit.

Persönliches Budget - Leistungsdreieck - ZBF Assistenzdienst

Persönliches Budget - Was ist das genau?

Persönliches Budget ist eine wertvolle finanzielle Unterstützung, also eine Geldleistung, die speziell für Menschen mit Behinderungen verabschiedet wurde und seit 2008 beantragt werden kann. Es ermöglicht Betroffenen, die notwendige Assistenz und fachkundige Unterstützung eigenständig zu finanzieren, um ein möglichst selbstbestimmtes und unabhängiges Leben zu führen.
 
Mit dem Persönlichen Budget haben Menschen mit Behinderungen die Freiheit, ihre Assistentinnen und Fachkräfte selbst auszuwählen und zu bezahlen. Dies fördert nicht nur die Autonomie, sondern auch die Möglichkeit, individuelle Bedürfnisse und Wünsche in den Mittelpunkt der Unterstützung zu stellen. Ob es sich um Hilfe im Alltag, bei der Arbeit oder in der Freizeit handelt – das Persönliche Budget gibt den Nutzerinnen die Kontrolle über die Gestaltung ihres Lebens.
 
Es ist wichtig zu betonen, dass Persönliches Budget eine freiwillige Leistung ist. Niemand ist verpflichtet, es in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung liegt ganz bei den Betroffenen, ob sie diese Form der Unterstützung nutzen möchten. Sollte man sich dafür entscheiden, steht einem eine Vielzahl von Beratungsangeboten zur Verfügung, um den optimalen Einsatz des Budgets zu planen und zu gestalten.

Warum wird Persönliches Budget überhaupt bereitgestellt?

Vor der Einführung des Persönlichen Budgets standen Menschen mit Behinderungen ausschließlich sogenannte Sachleistungen zur Verfügung. Diese Form der Unterstützung bedeutete, dass, wenn eine Person mit Behinderung Hilfe benötigte, diese bei einem Leistungsträger beantragt werden musste. Der Leistungsträger, in der Regel eine staatliche oder soziale Institution, überwies dann die erforderlichen Mittel direkt an eine entsprechende Einrichtung, wie beispielsweise einen mobilen Pflegedienst. Die Mitarbeiter*innen dieser Einrichtung übernahmen daraufhin die notwendige Betreuung und Unterstützung.

Ein wesentlicher Nachteil dieses Systems war jedoch, dass Menschen mit Behinderungen oft wenig Einfluss darauf hatten, wann und von wem sie die benötigte Hilfe erhielten. Die Entscheidungen über die Art und den Umfang der Unterstützung lagen hauptsächlich in den Händen des Leistungsträgers und der beteiligten Institutionen. Diese Art der Hilfeorganisation wird auch als „Fürsorge-Prinzip“ bezeichnet. Dabei wurde zwar sichergestellt, dass die notwendigen Unterstützungsmaßnahmen erbracht wurden, aber die individuellen Bedürfnisse und Präferenzen der betroffenen Personen wurden häufig nur unzureichend berücksichtigt.

Diese Fremdbestimmung führte dazu, dass viele Menschen mit Behinderungen das Bedürfnis nach mehr Autonomie und Selbstbestimmung äußerten. Sie wollten nicht länger, dass Dritte über die Art und Weise ihrer Unterstützung entscheiden. In diesem Zusammenhang wurde zunehmend der Ruf nach einem Persönlichen Budget laut. Das Persönliche Budget sollte es den Menschen mit Behinderungen ermöglichen, die Kontrolle über ihre eigene Unterstützung zu übernehmen und selbst zu entscheiden, welche Hilfsangebote sie in Anspruch nehmen möchten.

Das Persönliche Budget stellt somit einen entscheidenden Wendepunkt dar, weg vom traditionellen Fürsorge-Prinzip hin zu einem System, das die Selbstbestimmung und Autonomie der betroffenen Personen in den Mittelpunkt stellt. Mit der Einführung des Persönlichen Budgets wurde der Grundstein für ein selbstbestimmteres Leben gelegt, in dem die Menschen mit Behinderungen ihre Unterstützung nach ihren eigenen Bedürfnissen und Vorstellungen gestalten können.

Darüber hinaus bietet Persönliches Budget nicht nur mehr Flexibilität, sondern auch eine stärkere Integration in die Gesellschaft. Es gibt Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung ihrer Lebensbedingungen mitzuwirken, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen und somit ein Leben in größtmöglicher Unabhängigkeit zu führen. Dies ist nicht nur ein Schritt zu mehr Selbstbestimmung, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Förderung der Inklusion und Gleichberechtigung in unserer Gesellschaft.

Welcher Personenkreis ist berechtigt, Persönliches Budget zu erhalten?

Persönliches Budget steht allen Menschen mit Behinderung zu, die Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe haben. Diese finanzielle Unterstützung ist nicht nur auf Personen mit bereits bestehender Behinderung beschränkt. Auch Menschen, bei denen in naher Zukunft eine Behinderung erwartet wird, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf das Persönliche Budget zu stellen. Eltern von Kindern mit Behinderung können ebenfalls diesen Antrag im Namen ihres Kindes einreichen, um die notwendige Unterstützung sicherzustellen.

Wie erhält man als berechtigte Person Persönliches Budget?

Persönliches Budget kann bei verschiedenen Rehabilitations-Trägern beantragt werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Träger der Eingliederungshilfe
  • Krankenkasse
  • Pflegekasse
  • Rentenversicherung
  • Bundesagentur für Arbeit

Es ist wichtig zu wissen, dass der Antrag nur bei einem dieser möglichen Rehabilitations-Träger gestellt werden muss. Sollte der ausgewählte Träger nicht direkt für den Antrag zuständig sein, wird dieser automatisch an die zuständige Stelle weitergeleitet. Damit ist sichergestellt, dass das Anliegen schnell und effizient bearbeitet wird, ohne dass die beantragende Person selbst verschiedene Anlaufstellen kontaktieren müssen.

Falls Fragen oder Unklarheiten zum Antrag auftreten oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigt wird, helfen wir als ZIEMLICH BESTE FREUNDE Assistenzdienst gerne weiter. Dazu müssen Sie nur unser Kontaktformular ausfüllen.

Persönliches Budget als Geldleistung - Worin liegt der Unterschied zur Sachleistung?

Das Persönliche Budget ist eine flexible Geldleistung, die Menschen mit Behinderungen ermöglicht, die benötigte Unterstützung eigenständig zu organisieren und zu finanzieren. Anstatt dass ein Leistungserbringer wie ein Pflegedienst das Geld erhält, wird es direkt an die berechtigte Person ausgezahlt. Mit diesen Mitteln können individuelle Hilfsangebote ausgewählt und Personen eingestellt werden, die im Alltag unterstützen. Dadurch entsteht die Freiheit und Selbstbestimmung, die Art und Weise der benötigten Hilfe nach den eigenen Bedürfnissen zu gestalten.

Im Gegensatz zur herkömmlichen Sachleistung, bei der der Leistungserbringer die finanzielle Unterstützung erhält und die Betreuung organisiert, gibt das Persönliche Budget den Betroffenen die Kontrolle. Es kann entschieden werden:

  • Welche Person die Unterstützung übernimmt: Es besteht die Möglichkeit, eine geeignete Person auszuwählen, die den eigenen Bedürfnissen entspricht.
  • Wann die Unterstützung benötigt wird: Die Zeiten, zu denen Unterstützung erforderlich ist, können flexibel festgelegt und an die Lebensumstände angepasst werden.
  • Wie lange und wie oft der Assistent oder die Assistentin kommt: Die Häufigkeit und Dauer der Unterstützungseinsätze kann nach Bedarf bestimmt werden.
  • Welche Aufgaben die Assistent*innen übernehmen sollen: Es liegt in der eigenen Verantwortung, festzulegen, welche Tätigkeiten die Unterstützungspersonen übernehmen, sei es im Haushalt, bei der Pflege oder in anderen Lebensbereichen.

Persönliches Budget wird nicht zusätzlich zu den herkömmlichen Sachleistungen gewährt, sondern als Ersatz. Dadurch übernimmt die betroffene Person die Verantwortung für die Organisation und Bezahlung der Unterstützung, hat jedoch gleichzeitig die volle Kontrolle über die Art und Weise der Hilfe.

Es besteht auch die Möglichkeit, das Persönliche Budget mit Sachleistungen zu kombinieren. Das bedeutet, dass ein Teil der Unterstützung weiterhin in Form von Sachleistungen erhalten werden kann, während mit dem Persönlichen Budget zusätzliche oder spezifische Hilfen organisiert werden können. Diese Kombination bietet Flexibilität, um die Unterstützung genau so zu gestalten, wie sie benötigt wird, um ein möglichst selbstbestimmtes und unabhängiges Leben zu führen.

Persönliches Budget im Arbeitgebermodell - Was bedeutet das für den Budgetempfänger?

Mit dem Persönlichen Budget können Menschen mit Behinderung die Rolle eines Arbeitgebers oder einer Arbeitgeberin übernehmen. Dadurch erhalten sie die Möglichkeit, Assistent*innen eigenständig einzustellen, zu bezahlen, Dienstpläne zu erstellen und Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten – ganz wie es bei einem herkömmlichen Arbeitgeber oder einer herkömmlichen Arbeitgeberin der Fall ist.

Für viele Menschen mit Behinderung bedeutet es ein erhebendes Gefühl der Unabhängigkeit, selbst als Arbeitgeberin tätig zu sein. Diese Rolle ermöglicht es ihnen, mehr Kontrolle über ihr Leben zu gewinnen und eigenständige Entscheidungen zu treffen. So können sie zum Beispiel gezielt die Assistentinnen auswählen, die ihren individuellen Bedürfnissen und Vorlieben entsprechen. Ein Beispiel dafür ist, dass Frauen mit Behinderung oft bevorzugen, nur Frauen als Assistentinnen einzustellen. Mit dem Persönlichen Budget haben sie die Freiheit, diese Wahl zu treffen und ihre Assistenzkräfte nach ihren Vorstellungen auszuwählen.

Ein weiterer Vorteil der Arbeitgeberrolle ist die Möglichkeit, die Zusammenarbeit aktiv zu gestalten. Wenn die Chemie zwischen der Person mit Behinderung und der eingestellten Assistenzkraft nicht stimmt oder die Zusammenarbeit nicht den Erwartungen entspricht, besteht die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis zu beenden und eine neue Assistenzkraft zu suchen. Diese Autonomie stärkt das Selbstbewusstsein und ermöglicht es, die Assistenzkräfte so anzuleiten, dass die Unterstützung optimal auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmt ist. Als Arbeitgeber*in ist die Person mit Behinderung in der Position, klare Anweisungen zu geben und die Assistenzarbeit nach ihren Vorstellungen zu gestalten.

Allerdings bringt die Rolle als Arbeitgeberin auch Verantwortung mit sich. Neben der Suche nach neuem Personal und der Durchführung von Vorstellungsgesprächen müssen auch Arbeitsverträge abgeschlossen und die Buchhaltung geführt werden. Darüber hinaus ist es wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten als Arbeitgeberin zu kennen, ebenso wie die der angestellten Assistenzkräfte. Dies erfordert ein gewisses Maß an Organisation und Fachwissen, das für manche eine Herausforderung darstellen kann.

Wer unsicher ist, ob er oder sie diese Aufgaben alleine bewältigen kann, hat die Möglichkeit, Beratung und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Zahlreiche Behindertenverbände, Sozialverbände und Vereine bieten umfassende Beratungsdienste an, die bei der Umsetzung und Organisation des Persönlichen Budgets helfen können. Zudem stehen sogenannte Budgetassistentinnen zur Verfügung, die gezielt bei der Verwaltung des Budgets und der Erfüllung der Arbeitgeberpflichten unterstützen können. Diese Unterstützung kann besonders hilfreich sein, um die Herausforderungen, die mit der Rolle als Arbeitgeberin einhergehen, erfolgreich zu meistern und die Vorteile des Persönlichen Budgets voll auszuschöpfen.

Insgesamt eröffnet Persönliches Budget Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, selbstbestimmt und unabhängig als Arbeitgeber*in zu agieren. Es bietet nicht nur die Freiheit, die passende Unterstützung auszuwählen, sondern stärkt auch das Selbstbewusstsein und die Kontrolle über das eigene Leben. Trotz der Verantwortung, die diese Rolle mit sich bringt, gibt es zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten, um diese Aufgabe erfolgreich zu bewältigen.

Wo und wofür kann Persönliches Budget eingesetzt werden?

Persönliches Budget bietet eine flexible und individuelle Möglichkeit, Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen zu finanzieren. Diese Geldleistung ermöglicht es Menschen mit Behinderung, ihre Hilfen nach den eigenen Bedürfnissen zu gestalten und selbst zu bestimmen, welche Unterstützung sie in welchen Bereichen ihres Lebens benötigen.

Wohnen: Mit dem Persönlichen Budget lässt sich der Traum vom selbstständigen Wohnen realisieren. Es kann dazu genutzt werden, aus einem betreuten Wohnumfeld auszuziehen oder das Elternhaus zu verlassen und in eine eigene Wohnung oder Wohngemeinschaft (WG) zu ziehen. Hierbei können Assistent*innen engagiert werden, die in der neuen Wohnsituation unterstützen, sei es durch Hilfe im Alltag oder durch persönliche Assistenz.

Haushalt: Das Persönliche Budget ermöglicht es, Unterstützung im Haushalt zu organisieren. Dies kann die Bezahlung von Assistent*innen umfassen, die beim Einkaufen, Putzen, Kochen oder Wäschewaschen helfen. So können Menschen mit Behinderung ein eigenständiges Leben führen, ohne auf die alltäglichen Herausforderungen im Haushalt verzichten zu müssen.

Pflege: Eine der größten Freiheiten, die das Persönliche Budget bietet, ist die Möglichkeit, die Pflege individuell zu gestalten. Anstatt an feste Pflegekräfte gebunden zu sein, können die Betroffenen selbst auswählen, welche Fachkräfte sie pflegen sollen. Diese Wahlfreiheit ermöglicht eine persönlichere und besser auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmte Pflege.

Erziehung von Kindern: Auch bei der Erziehung von Kindern bietet das Persönliche Budget wertvolle Unterstützung. Assistent*innen können helfen, den Alltag mit Kindern zu bewältigen, sei es bei der Betreuung, beim Spielen oder bei der Erledigung anderer elterlicher Pflichten. Dies entlastet und gibt Eltern mit Behinderung die nötige Unterstützung, um ihren Kindern gerecht zu werden.

Behördengänge: Viele Menschen mit Behinderung stehen vor der Herausforderung, Behördengänge eigenständig zu bewältigen. Mit dem Persönlichen Budget können Assistent*innen beauftragt werden, bei Terminen im Rathaus oder anderen Behörden zu begleiten und zu unterstützen, sodass diese Aufgaben leichter zu bewältigen sind.

Arztbesuche: Arztbesuche sind oft mit organisatorischen und logistischen Herausforderungen verbunden. Assistent*innen, die über das Persönliche Budget finanziert werden, können bei der Anreise helfen und während des Termins unterstützen, was die medizinische Versorgung erleichtert und angenehmer gestaltet.

Arbeit oder Ausbildung: Das Persönliche Budget kann auch dazu genutzt werden, die notwendige Unterstützung am Arbeitsplatz oder während der Ausbildung zu finanzieren. Sei es durch technische Assistenz, persönliche Hilfe oder andere Formen der Unterstützung – so wird die berufliche oder schulische Teilhabe sichergestellt.

Fahrdienste: Mobilität ist ein zentraler Aspekt des täglichen Lebens. Mit dem Persönlichen Budget lassen sich Fahrdienste finanzieren, die beispielsweise den Weg zum Arbeitsplatz, zum Arzt oder zu anderen wichtigen Terminen erleichtern. Dies erhöht die Unabhängigkeit und Flexibilität.

Freizeit: Auch die Freizeitgestaltung lässt sich mit dem Persönlichen Budget individuell anpassen. Ob ein Besuch im Kino, im Museum oder im Theater – das Budget ermöglicht die Bezahlung von Assistent*innen, die bei diesen Aktivitäten begleiten und unterstützen. So können Menschen mit Behinderung aktiv am kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen.

Das Persönliche Budget bietet somit eine umfassende Möglichkeit, das eigene Leben nach den persönlichen Vorstellungen zu gestalten und in den verschiedensten Bereichen die nötige Unterstützung zu erhalten. Es fördert die Selbstbestimmung und ermöglicht ein hohes Maß an Lebensqualität.

Was versteht man unter der sogenannten Budgetassistenz?

Budget-Assistentinnen sind wichtige Unterstützungspersonen, die dabei helfen, das Persönliche Budget effektiv zu verwalten und zu organisieren. Besonders für Menschen mit Behinderung, die nicht in der Lage sind, das Budget selbstständig zu managen, sind Budget-Assistentinnen unverzichtbar. 

Ein wesentlicher Vorteil der Budget-Assistenz ist, dass die Kosten für diese Unterstützung im Rahmen des Persönlichen Budgets beantragt werden können. Das bedeutet, dass keine zusätzlichen finanziellen Belastungen entstehen, da die Kosten vollständig durch das Budget gedeckt werden können. So ist gewährleistet, dass jeder, der das Persönliche Budget nutzt, die notwendige Unterstützung erhält, ohne dass dies zu finanziellen Nachteilen führt.

Budget-Assistent*innen – das können beispielsweise auch Assistenzdienste sein – bieten eine breite Palette von Unterstützungsleistungen an. Diese umfassen unter anderem:

  • Beantragung des Persönlichen Budgets: Budget-Assistent*innen helfen bei der Vorbereitung und Einreichung des Antrags auf das Persönliche Budget, indem sie die erforderlichen Unterlagen zusammenstellen und sicherstellen, dass der Antrag korrekt ausgefüllt ist.
  • Einstellen von Assistent*innen: Sie unterstützen bei der Rekrutierung und Einstellung der passenden Assistentinnen, die im Alltag helfen sollen. Dazu gehört auch die Durchführung von Vorstellungsgesprächen und die Auswahl geeigneter Kandidatinnen.
  • Kündigung von Assistent*innen: Falls erforderlich, können Budget-Assistentinnen auch den Prozess der Kündigung von Assistentinnen übernehmen und sicherstellen, dass alle rechtlichen und vertraglichen Bestimmungen eingehalten werden.
  • Buchhaltung: Die Verwaltung der finanziellen Aspekte des Persönlichen Budgets, einschließlich der Buchhaltung und der Dokumentation der Ausgaben, kann ebenfalls von Budget-Assistent*innen übernommen werden.
  • Erstellung von Dienst- und Urlaubsplänen: Budget-Assistentinnen helfen auch bei der Planung der Arbeitszeiten und Urlaubszeiten der Assistentinnen, um sicherzustellen, dass die Unterstützung nahtlos und effizient organisiert ist.
  • Lösung von Problemen mit der Assistenz: Sollte es zu Problemen oder Konflikten mit den Assistentinnen kommen, stehen Budget-Assistentinnen bereit, um Lösungen zu finden und eine reibungslose Zusammenarbeit sicherzustellen.

In vielen Fällen übernehmen Familie oder Freunde die Rolle der Budget-Assistenz, insbesondere wenn sie dem Menschen mit Behinderung nahestehen und dessen Bedürfnisse gut kennen. Alternativ gibt es auch professionelle Fachleute wie zum Beispiel Assistenzdienste, die sich speziell dieser Aufgabe widmen.

Insgesamt stellt die Budget-Assistenz eine entscheidende Hilfe dar, um das Persönliche Budget optimal zu nutzen und die damit verbundenen Aufgaben effizient zu bewältigen. Sie trägt dazu bei, dass Menschen mit Behinderung die Kontrolle über ihre Unterstützung behalten, ohne sich mit den administrativen Herausforderungen allein auseinandersetzen zu müssen. Dies ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben, das genau auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmt ist.

Trägerübergreifendes Persönliches Budget - Was ist damit gemeint?

Oftmals sind verschiedene Träger für die Finanzierung des Persönlichen Budgets zuständig, abhängig von den individuellen Bedürfnissen und den spezifischen Leistungen, die erforderlich sind. Beispielsweise ist die Krankenkasse verantwortlich für die Bereitstellung medizinischer Hilfsmittel, die Pflegekasse für Pflegeleistungen und das Integrationsamt für die Assistenz am Arbeitsplatz.
 
Eine Erleichterung für die Antragsteller besteht darin, dass das Persönliche Budget nur bei einem einzigen Träger beantragt werden muss. Dies bedeutet, dass der Antrag, beispielsweise beim Integrationsamt, zentral gestellt wird, und dieser Träger dann die Koordination übernimmt. Das Integrationsamt wird somit zur zentralen Anlaufstelle und ist verantwortlich dafür, dass auch die Pflegekasse und die Krankenkasse ihren jeweiligen Anteil zum Persönlichen Budget beisteuern, falls dies erforderlich ist.
 

Dieses Verfahren vereinfacht den Prozess erheblich, da die Antragsteller nicht bei jeder einzelnen Institution einen separaten Antrag stellen müssen. Stattdessen übernimmt der gewählte Träger, etwa das Integrationsamt, die Aufgabe, die notwendigen Abstimmungen mit den anderen beteiligten Stellen zu koordinieren. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass alle benötigten Leistungen – sei es Assistenz am Arbeitsplatz, Pflegeleistungen oder medizinische Hilfsmittel – im Rahmen des Persönlichen Budgets abgedeckt werden.

Wenn das Persönliche Budget durch mehrere Träger finanziert wird, spricht man in der Fachsprache von einem „Träger-übergreifenden Persönlichen Budget“. Diese Form des Budgets ist besonders nützlich, da sie eine ganzheitliche und bedarfsgerechte Unterstützung ermöglicht. Durch die Zusammenarbeit der verschiedenen Träger können alle relevanten Leistungen gebündelt und effizient bereitgestellt werden, was den Antragstellern ein hohes Maß an Flexibilität und Selbstbestimmung bietet.

Ein Träger-übergreifendes Persönliches Budget bietet zudem den Vorteil, dass es die individuelle Lebenssituation der betroffenen Personen umfassend berücksichtigt. Es ermöglicht eine maßgeschneiderte Unterstützung, die nicht nur auf einen Lebensbereich beschränkt ist, sondern alle notwendigen Hilfen integriert. Dies trägt erheblich zur Lebensqualität bei, da Menschen mit Behinderung auf diese Weise alle benötigten Ressourcen aus einer Hand erhalten, ohne sich mit der Bürokratie mehrerer Institutionen auseinandersetzen zu müssen.

Wo und wie ist Persönliches Budget gesetzlich geregelt?

Seit dem 1. Januar 2008 besteht in Deutschland ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget, verankert im Sozialgesetzbuch IX, Paragraf 29. Dieser Rechtsanspruch bedeutet, dass alle Menschen mit Behinderung, die leistungsberechtigt sind, das Recht auf das Persönliche Budget haben. Leistungsberechtigt zu sein bedeutet, dass eine Person aufgrund ihrer Behinderung Unterstützung und Hilfe benötigt, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen.

Dieser gesetzliche Anspruch stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, ihre individuelle Unterstützung flexibel und nach ihren eigenen Wünschen zu gestalten. Das Persönliche Budget gibt ihnen die Freiheit, die benötigten Dienstleistungen selbst auszuwählen und zu finanzieren, was eine höhere Autonomie und Selbstbestimmung ermöglicht.

Die Einführung des Rechtsanspruchs im Jahr 2008 war ein Meilenstein in der deutschen Sozialpolitik. Sie stärkte die Rechte von Menschen mit Behinderungen und stellte sicher, dass sie nicht nur auf die traditionellen Formen der Fürsorge angewiesen sind, sondern selbstbestimmt über die Art und Weise ihrer Unterstützung entscheiden können. Dieser Schritt war entscheidend für die Förderung der Inklusion und der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

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Giuliano vom ZBF Assistenzdienst aus Troisdorf/Köln

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