Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe (EGH) gemäß SGB IX ist eine Sozialleistung, die Menschen mit Behinderungen unterstützt, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Ziel der Eingliederungshilfe ist es, behinderungsbedingte Einschränkungen abzubauen und die Teilhabe an Bildung, Arbeit und sozialem Leben zu fördern.

Eingliederungshilfe für mehr Teilhabe

Die Eingliederungshilfe ist seit 2020 im SGB IX verankert und sieht für Menschen mit Behinderung vor, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Ziel der Eingliederungshilfe ist es, den Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Menschenwürde entspricht, und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft sicherzustellen. 

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Rechtlicher Anspruch auf Eingliederungshilfe

Anspruch auf Eingliederungshilfe haben Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen, die durch die Behinderung in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind. Auch Personen, die von einer solchen Behinderung bedroht sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Eingliederungshilfe erhalten. Der Anspruch richtet sich nach § 99 SGB IX und setzt voraus, dass die Behinderung wesentliche Auswirkungen auf das Leben der betroffenen Person hat.

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Eingliederungshilfe zur sozialen Teilhabe

Leistungen zur sozialen Teilhabe sollen Menschen mit Behinderung ermöglichen, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und soziale Kontakte zu pflegen. Dazu zählen u.a. Assistenzleistungen im Alltag, wie Begleitung zu kulturellen oder sozialen Veranstaltungen, Freizeitangebote, die den Zugang zu Sport- und Kulturangeboten ermöglichen sowie Förderung der Mobilität, zum Beispiel durch Zuschüsse für Beförderungskosten. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Inklusion zu stärken und Barrieren im alltäglichen Leben abzubauen.

Persönliche Assistenz in der Freizeit

Eingliederungshilfe zur beruflichen Teilhabe

Leistungen zur beruflichen Teilhabe unterstützen Menschen mit Behinderung dabei, eine berufliche Ausbildung zu absolvieren, in den Arbeitsmarkt einzutreten oder einen bestehenden Arbeitsplatz zu sichern. Zu den Angeboten gehören u.a. die berufliche Rehabilitation wie (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt und Umschulungen, unterstützte Beschäftigung am Arbeitsplatz, bspw. durch einen Assistenzdienst, sowie die Förderung von Werkstätten. Diese Maßnahmen helfen, den Zugang zu Arbeit zu erleichtern und die beruflichen Chancen für Menschen mit Behinderung nachhaltig zu verbessern.

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Eingliederungshilfe zur Teilhabe an Bildung

Leistungen zur Teilhabe an Bildung sollen sicherstellen, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung Zugang zu Bildungseinrichtungen erhalten und ihren Bildungsweg nach ihren individuellen Fähigkeiten verfolgen können. Zu den Leistungen zählen Schulassistenz, also die Unterstützung in Schulen durch persönliche Assistenz oder technische Hilfsmittel; Integrative und inklusive Bildung, also die Förderung des gemeinsamen Lernens von Menschen mit und ohne Behinderung in inklusiven Schulen oder Bildungszentren sowie die Unterstützung im Studium durch Assistenzleistungen und technische Hilfen.

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Eingliederungshilfe zur med. Rehabilitation

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zielen darauf ab, die gesundheitlichen Einschränkungen von Menschen mit Behinderung zu behandeln oder zu verbessern. Diese Maßnahmen werden in enger Zusammenarbeit mit Ärzten und Therapeuten durchgeführt und umfassen unter anderem Therapien und medizinische Behandlungen, wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie, Hilfsmittelversorgung, wie Rollstühle, Hörgeräte oder Prothesen sowie Anpassungsmaßnahmen am Wohnumfeld, um die Pflege und Betreuung im eigenen Zuhause zu erleichtern.

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Antrag & Finanzierung der Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe wird in der Regel über das zuständige Sozialamt oder den Träger der Eingliederungshilfe beantragt. Um Leistungen zu erhalten, muss ein spezieller Antrag gestellt werden. Als Assistenzdienst unterstützen wir unsere Klienten dabei. Nach Prüfung des Antrags wird der individuelle Bedarf festgestellt und die entsprechenden Leistungen bewilligt. Die Eingliederungshilfe ist bei entsprechenden Einkommens- & Vermögensverhältnissen kostenfrei. 

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Deine Vorteile durch unsere Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe als Initiator zu mehr Teilhabe in verschiedenen Lebensbereichen

Beim ZIEMLICH BESTE FREUNDE Assistenzdienst stehen Deine individuellen Bedürfnisse bei der Eingliederungshilfe im Vordergrund. Unsere maßgeschneiderten Leistungen der Eingliederungshilfe passen sich flexibel an Deine persönliche Lebenssituation an, um Dir ein Höchstmaß an Unabhängigkeit und Teilhabe zu ermöglichen. Unser erfahrenes und engagiertes Team unterstützt Dich in allen Bereichen des Alltags – sei es bei der Haushaltsführung, der sozialen Teilhabe, in der Freizeitgestaltung oder im Berufsleben. Wir sehen die Eingliederungshilfe als zentralen Baustein für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Unser Ziel ist es, Dir dabei zu helfen, Barrieren abzubauen und uneingeschränkt an sozialen, kulturellen oder beruflichen Aktivitäten teilzunehmen. Mit unserer Unterstützung möchten wir Dir mehr Freiheit, Selbstbestimmung und eine verbesserte Lebensqualität bieten.

24/7 im Einsatz & Erreichbarkeit für unsere Klienten in Notfällen
Assistenz nach den Wünschen & Bedürfnissen unserer Klienten
Team-Zusammenstellung immer gemeinsam mit unseren Klienten
Qualifiziertes & fortgebildetes Personal als Assistenzkräfte
Schnelle Kommunikation über unseren WhatsApp Hotline Service
Digitalisierter Assistenzdienst für bürokratische Entlastung
Direkte Kommunikation mit den Kosten- & Leistungsträgern
360° Unterstützung über die primäre Assistenzleistung hinaus
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FAQs

Wir beantworten häufig gestellte Fragen rund um die Eingliederungshilfe sowie zu unserer Arbeit als Assistenzdienst.

Ja, die Eingliederungshilfe kann mit anderen Sozialleistungen kombiniert werden, wie der Pflegeversicherung oder dem Persönlichen Budget. Beim ZIEMLICH BESTE FREUNDE Assistenzdienst beraten wir Dich umfassend dazu, wie Du die verschiedenen Leistungen sinnvoll kombinieren kannst, um eine optimale Unterstützung für Deinen Alltag, Beruf oder Freizeit zu erhalten.

Die Bearbeitungsdauer hängt vom zuständigen Amt und der Komplexität des Antrags ab. In der Regel dauert die Bearbeitung mehrere Wochen. In dringenden Fällen kann eine vorläufige Bewilligung erfolgen, um eine schnelle Unterstützung sicherzustellen. Der ZIEMLICH BESTE FREUNDE Assistenzdienst unterstützt Dich bei der Antragstellung und steht Dir während des gesamten Prozesses zur Seite.

Ja, die Eingliederungshilfe kann auch dann gewährt werden, wenn eine Behinderung nur vorübergehend ist, aber wesentliche Auswirkungen auf Dein Leben hat. In diesem Fall hilft die EGH, Dich bei der Überwindung der Behinderung und der Rückkehr in den Alltag zu unterstützen. Wir beim ZIEMLICH BESTE FREUNDE Assistenzdienst beraten Dich gerne, welche Leistungen in Deinem Fall sinnvoll sind.

Die Eingliederungshilfe und die Pflegeversicherung decken unterschiedliche Bedürfnisse ab. Während die Pflegeversicherung hauptsächlich pflegerische Leistungen für Menschen mit Pflegebedarf bereitstellt, konzentriert sich die EGH auf die Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderung. Beide Leistungen können aber kombiniert werden, um eine umfassende Unterstützung sicherzustellen. Der ZIEMLICH BESTE FREUNDE Assistenzdienst hilft Dir, die bestmögliche Kombination dieser Leistungen zu finden.

Sollte sich Dein Unterstützungsbedarf ändern – beispielsweise durch eine Verschlechterung oder Verbesserung Deiner Behinderung – kann die Eingliederungshilfe jederzeit angepasst werden. Du kannst zusätzliche Leistungen beantragen oder bestehende Leistungen reduzieren. Beim ZIEMLICH BESTE FREUNDE Assistenzdienst passen wir unsere Unterstützung flexibel an Deine aktuellen Bedürfnisse an, sodass Du immer die passende Hilfe erhältst.

Ja, Du hast das Recht, den Anbieter Deiner EGH-Leistungen frei zu wählen. Der ZIEMLICH BESTE FREUNDE Assistenzdienst bietet Dir individuell abgestimmte Assistenzleistungen, die speziell auf Deine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse zugeschnitten sind. Wir sorgen dafür, dass Du die Unterstützung erhältst, die Du für ein selbstbestimmtes Leben benötigst.

Angehörige können eine wichtige Rolle bei der EGH spielen, insbesondere wenn sie die Betreuung oder Assistenz für Menschen mit Behinderung übernehmen. Die Eingliederungshilfe kann auch Leistungen für die Entlastung von pflegenden Angehörigen umfassen, wie beispielsweise Verhinderungspflege oder Unterstützungsangebote im Alltag. Unser Team vom ZIEMLICH BESTE FREUNDE Assistenzdienst unterstützt sowohl Dich als auch Deine Angehörigen bei der bestmöglichen Organisation der Leistungen.

Der ZIEMLICH BESTE FREUNDE Assistenzdienst bietet Dir umfassende Assistenzleistungen, die auf Deine individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Unsere Unterstützung reicht von Haushaltsassistenz und Mobilitätshilfen über Begleitung bei Freizeitaktivitäten bis hin zu Unterstützung im Berufsleben oder Schul- und Studienassistenz. Wir legen großen Wert darauf, Dir eine möglichst flexible und persönliche Betreuung zu bieten, die Deine Selbstständigkeit und Teilhabe fördert.

Jetzt unsere kostenlose Eingliederungshilfe unverbindlich anfragen!

Du hast Fragen rund um die Eingliederungshilfe oder zu unserem Assistenzdienst? Dann melde dich gerne bei uns! Wir helfen dir bei all deinen Fragen und Unklarheiten gerne persönlich, telefonisch, per Mail, per WhatsApp oder auch in Form einer Online-Beratung weiter! Unsere Beratung ist absolut kostenlos und unverbindlich. Kontaktiere uns diesbezüglich einfach über die nachfolgenden Kontaktoptionen oder fülle unser Anfrageformular aus.

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