Hilfe zur Pflege
Die Hilfe zur Pflege (HzP) gemäß SGB XII ist eine Sozialleistung, die Menschen unterstützt, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter auf Pflege angewiesen sind und die Kosten der Pflege nicht selbst tragen können. Diese Leistung richtet sich vor allem an Personen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die erforderliche Pflege zu finanzieren. Die Hilfe zur Pflege umfasst sowohl häusliche Pflege als auch stationäre Pflege und unterstützt bei der Sicherstellung der notwendigen pflegerischen Maßnahmen.
Rechtlicher Anspruch auf Hilfe zur Pflege
Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach § 61 ff. SGB XII haben Menschen, die pflegebedürftig sind, aber die Pflegekosten nicht selbst tragen können und keine ausreichenden Leistungen aus der Pflegeversicherung oder anderen Sozialleistungen erhalten. Voraussetzung ist eine Einstufung in einen der Pflegegrade (1 bis 5) gemäß Pflegeversicherungsgesetz. Darüber hinaus wird geprüft, ob das Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen sowie des Ehepartners oder anderer Unterhaltspflichtiger die festgelegten Freibeträge überschreiten.
Viele Leistungen der Hilfe zur Pflege
Die Hilfe zur Pflege nach SGB XII deckt verschiedene Leistungsbereiche ab, u.a. häusliche Pflege, also die Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten; Pflegehilfsmittel, also die Bereitstellung von Rollstühlen, Pflegebetten oder anderen notwendigen Geräten, die die Pflege erleichtern; Pflege durch Angehörige oder Pflegedienste; Stationäre Pflege, also die Übernahme der Kosten für die Pflege in einem Pflegeheim, wenn die häusliche Pflege nicht mehr möglich ist sowie Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege.
Kostendeckung der Hilfe zur Pflege
Die Hilfe zur Pflege übernimmt die notwendigen Kosten für die pflegerischen Maßnahmen, die nicht durch andere Sozialleistungen wie die Pflegeversicherung abgedeckt sind. Dies umfasst die Pflege im häuslichen Umfeld, die Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste, die Beschaffung von Pflegehilfsmitteln sowie gegebenenfalls die Kosten für einen Platz in einem Pflegeheim. Wichtig ist, dass die Kostenübernahme immer in Abhängigkeit vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie dessen Familienangehörigen erfolgt.
Pflege durch Angehörige und die Hilfe zur Pflege
Wenn die Pflege durch Angehörige erfolgt, kann auch hier die Hilfe zur Pflege beantragt werden. Diese unterstützt finanziell, indem sie die Pflege durch Familienangehörige vergütet oder Hilfsmittel und Pflegehilfen zur Verfügung stellt. Angehörige erhalten eine angemessene Aufwandsentschädigung, die jedoch abhängig von der Art der Pflege und den geleisteten Stunden ist. Die genaue Höhe wird durch das Sozialamt festgelegt und richtet sich nach den festgestellten Pflegebedarfen.
Hilfe zur Pflege beantragen
Der Antrag auf Hilfe zur Pflege nach SGB XII wird beim zuständigen Sozialamt gestellt. Für den Antrag sind verschiedene Unterlagen erforderlich, darunter Nachweise über die Pflegebedürftigkeit (Einstufung in einen Pflegegrad), Einkommens- und Vermögensnachweise sowie Informationen über die bisherige Pflege (zum Beispiel durch Angehörige oder Pflegedienste). Das Sozialamt prüft im Rahmen des Antragsverfahrens, ob die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen, und stellt fest, welche Art und in welchem Umfang die Pflegehilfe gewährt wird.
Deine Vorteile durch unsere Hilfe zur Pflege
Hilfe zur Pflege als Unterstützungsleistung für Menschen mit Behinderung
Beim ZIEMLICH BESTE FREUNDE Assistenzdienst stehen Deine individuellen Bedürfnisse bei der Hilfe zur Pflege im Mittelpunkt. Unsere Pflege- und Unterstützungsleistungen werden speziell auf Deine persönliche Lebenssituation abgestimmt, um Dir genau die Hilfe zu bieten, die Du für mehr Unabhängigkeit und Lebensqualität benötigst. Ob es um die Unterstützung im Haushalt, die Körperpflege, Mobilität oder die Alltagsgestaltung geht – unser erfahrenes und engagiertes Team steht Dir jederzeit zur Seite, um Dich optimal zu betreuen.
Mit der Hilfe zur Pflege, die Du durch das SGB XII in Anspruch nehmen kannst, ermöglichen wir Dir eine flexible und bedarfsgerechte Unterstützung, damit Du trotz Pflegebedürftigkeit ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen kannst. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Dir Barrieren abzubauen und Deine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Unsere individuell angepassten Pflegeleistungen bieten Dir mehr Freiheit, Selbstbestimmung und eine spürbare Verbesserung Deiner Lebensqualität.
Wir beantworten häufig gestellte Fragen rund um das Thema "Hilfe zur Pflege" sowie zu unserer Arbeit als Assistenzdienst.
Ja, die Hilfe zur Pflege ist nachrangig zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Das bedeutet, dass zunächst die Pflegeversicherung in Anspruch genommen wird und die Hilfe zur Pflege die darüber hinausgehenden Kosten übernimmt. Sollte die Pflegeversicherung nicht alle Kosten abdecken, springt die Hilfe zur Pflege ein. Der ZIEMLICH BESTE FREUNDE Assistenzdienst hilft Dir dabei, diese Leistungen optimal zu kombinieren.
Die Hilfe zur Pflege übernimmt die pflegebedingten Kosten, die nicht durch die Pflegeversicherung abgedeckt sind. Dazu zählen die häusliche Pflege durch Angehörige oder Pflegedienste, Pflegehilfsmittel, Umbauten im Wohnraum zur Erleichterung der Pflege und gegebenenfalls die Kosten für einen Platz in einem Pflegeheim. Die Höhe der übernommenen Kosten hängt von den individuellen Bedürfnissen und der finanziellen Situation ab.
Die Hilfe zur Pflege übernimmt die Kosten für pflegerische Maßnahmen, die durch externe Dienstleister oder Angehörige erbracht werden. Das Persönliche Budget hingegen ermöglicht es, die finanziellen Mittel selbst zu verwalten und die gewünschten Pflege- und Assistenzleistungen individuell zu organisieren. Der ZIEMLICH BESTE FREUNDE Assistenzdienst berät Dich gerne, welche Option für Deine Situation am besten geeignet ist.
Die Hilfe zur Pflege wird aus öffentlichen Mitteln finanziert und steht pflegebedürftigen Menschen zur Verfügung, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken. Die Kostenübernahme erfolgt durch das Sozialamt, das im Rahmen einer Bedarfsprüfung festlegt, welche Leistungen gewährt werden und ob ein Eigenanteil erforderlich ist.
Sollte sich Dein Pflegebedarf im Laufe der Zeit ändern, kannst Du jederzeit eine Anpassung der Hilfe zur Pflege beantragen. Wenn sich Deine gesundheitliche Situation verbessert oder verschlechtert, kann das Sozialamt die Leistungen entsprechend anpassen. Der ZIEMLICH BESTE FREUNDE Assistenzdienst passt seine Pflegeleistungen flexibel an Deine Bedürfnisse an, sodass Du immer die optimale Unterstützung erhältst.
Der ZIEMLICH BESTE FREUNDE Assistenzdienst bietet umfassende Pflege- und Assistenzleistungen, die auf Deine individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Unser erfahrenes Team unterstützt Dich im Alltag, bei der Körperpflege, im Haushalt oder bei der Freizeitgestaltung. Wir arbeiten eng mit Dir zusammen, um Dir ein Höchstmaß an Selbstständigkeit und Lebensqualität zu ermöglichen.
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